Gemeindezentrum Lützschena-Stahmeln

      Ansicht vom Markt auf das zukünftige Gemeindezentrum

 

STÄDTEBAULICHER ENTWURF
Kurzerläuterungen zum Bebauungskonzept
(Stand 10/95)
Ausgangspunkte für das vorliegende Bebau¬ungskonzept waren:
- Aussagen aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Lützschena-Stahmeln
(Entwurf Stand 19.06.95)
- ein am Markt orientiertes Konzept
- sinnvolle Integration der denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen Industriegeländes und Beibehaltung ihrer markanten Architektur
- Ausbildung eines gemischt genutzten Zen¬trums, das in seiner Größe dem Bedarf der Gemeinde Lützschena-Stahmeln entspricht
- Integration der angedachten Umverlegung der Straßenbahntrasse
Die Gemeinde Lützschena-Stahmeln ist durch ihre Lage zwischen dem Oberzentrum Leipzig (mit ei¬ner sehr hohen Bevölkerungsdichte) und dem Mittelzentrum Schkeuditz sowie durch seine direkte Anbindung an die erholungswirksame Elster-Luppe-Aue und durch seine gute Verkehrsanbindung ein attraktiver Wohnungsstandort; unabhängig von Verwaltungsreformen.
Durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in der umliegenden Region (z.B. Güterverkehrszentrum, verschiedene Gewerbeprojekte) kann bei ent¬sprechendem Wohnraumangebot (Qualität, Vielfalt und vertretbarer Mietpreis) eine Zuwanderung von insbesondere jungen Menschen gefördert werden.
Aus diesem Grunde und unter Berücksichtigung der weitgehenden Sättigung des Büroflächenmarktes wurde in der vorliegenden Konzeption der Anteil Büroflächen zugunsten des Wohnungsbaus reduziert. Das Zentrum der Bebauung (Komplex um das dominierende Sudhaus mit Gär- und Kühlkeller wurde in seiner Dimensionierung verkleinert und enthält eine wesentliche Aufwertung durch direkten Straßenbahnanschluss.
Neben öffentlichen Funktionen wie Gemeindeverwaltung, Bücherei, Post usw., sollen hier vor allem dem Wohnen zugeordnete Funktionen eingeordnet werden (Dienstleistungen, Gaststätte, kleine Verkaufseinrichtungen täglicher Bedarf usw.
Die angebotene Wohnbebauung erhält einen sehr hohen Nutzungsmix, um keine "Monokultur' der Einwohner in diesem Gebiet zu erzeugen. So sind-
Reihenhäuser - vorrangig für Familien - entlang der Grenze zu den Kleingärten
- Stadtvillen mit repräsentativen Wohnungen, z.T. auch Penthousewohnungen
- ein Wohnhof (als Rundling um das Turmgebäude im nördlichen Bereich) mit altersgerechtem Wohnraum (Anteil der älteren Bevölkerung in der Gemeinde steigt) und z.T. betreutem Wohnen.
- sowie Wohnungen vorrangig für Single in den oberen Geschossen der Gebäude um den Markt herum vorgesehen.

Bei der Anordnung der Bebauung wurde die vom Planungsamt empfohlene Nord-Süd-Achsenausbildung als Achse mit Plätzen/Durchgängen und Blickbeziehungen realisiert (Bestandteil der großen Achse Güterverkehrszentrum, S-Bahn, Gemeindezentrum, Straßenbahn / Bildersaal, Schloß, Auenzugang). Im nördlichen Teil wurde zur Integra-tion des sehr kompakten und quer zur Achse ste¬henden Turmhauses, in Anlehnung an die vor¬handene Bebauung westlich des Brauereigeländes, eine Ringbebauung mit attraktivem Wohnhof geplant.
Für die Einrichtungen des Einzelhandels im Bebauungsgebiet, vorrangig im Erdgeschoß und- im 1. Obergeschoß der Bebauung um den Markt ist die Größe der Einrichtungen auf maximal 700 m² im Entwurf des Bebauungsplanes begrenzt.
In Frage kommen für den Wohnbereich notwendige Dienstleistungen und Läden wie folgende:
Apotheke
Drogerie
Post
Arztpraxis
Bäcker
Fleischer
Frisör
Schuhladen und - service
Gastronomische Einrichtungen
Textilgeschäft


PLANUNGSGRUPPE BAUEN
DIPL.-ING. U. GERSTNER
Rückertstraße 16,04157 Leipzig, Telefon: 0341 / 5 64 3625 Telefax: 0341 /564 36 31

Bekanntmachung der Gemeinde Lützschena-Stahmeln
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.95 den Ent¬wurf des vorzeitigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan
"Gemeindezentrum Lützschena-Stahmeln"
einschließlich der Begründung gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplan schafft die rechtlichen Voraussetzun¬gen für das Vorhaben.
"Gemeindezentrum Lützschena-Stahmeln".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt die Flächen des ehemaligen Produktionsgeländes der Sternburgbrauerei, Teile des Radefelder Weges und der Bahnstraße.
Der Bebauungsplan hat folgenden Geltungsbereich:
Flurstücke 65,66/1, 66a, 66/2,177/1,177/2,
177c, 177d
der Gemarkung Lützschena sowie die Bereiche des Radefelder Weges und der Bahnstraße, die durch die o.g. Flur¬stücke berührt werden.
Die ursprünglich im Aufstellungsbeschluß erwähnten Flur¬stücke 177 h, 177k, 180/2,182/2,184/2,185/2,186/2,187/2 wurden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen. Das Regierungspräsidium Leipzig als höhere Raumordnungsbehörde hat Vorbehalte hinsichtlich des Ausmaßes (Umfang) der baulichen Nutzung zum Ausdruck gebracht.
Die Gemeinde trägt diesen Bedenken dadurch Rechnung, daß sie den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um vorgenannte Grundstücke reduziert.
Die Entwürfe des vorzeitigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungplan und seiner Begründung liegen in der Zeit vom
04.12.1995 bis einschl. zum 12.01.1996
während der Dienststunden
Montag 9.00-12.00 u. 13.00-16.00 Uhr
Dienstag 9.00-12.00 u. 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch 9.00-12.00 u. 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag 9.00-12.00 u. 13.00-16.00 Uhr
Freitag 9.00-12.00 Uhr
im Bürgermeisteramt Lützschena-Stahmeln, Am Brunnen 4, (Foyer), 04469 Lützschena-Stahmeln
sowie
im Vorzimmer des Ortsvorstehers, Ortsteil Stahmeln, Mühlen-straße 20, 04469 Lützschena-Stahmeln
während der bezeichneten Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Be¬denken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Zeiten im Bürgermeisteramt zur Niederschrift vorgebracht werden.
Lützschena-Stahmeln
Bäsler, Bürgermeister

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