Hausnummernänderungen

Nachfolgend sind alle Hausnummern aufgeführt, die sich zum 01.04.200! in dem Ortsteil Lützschena-Stahmcln ändern. Alle von Hausnumrnernänderungen betroffenen Eigentümer erhalten darüber einen gesonderten Bescheid.
Von den Adressenänderungen Betroffene werden von den bei der Stadt Leipzig anfallenden Änderungskosten (z.B. für die Änderung des Kfz-Scheins) befreit, vorausgesetzt, die Änderungen werden in den der festgelegten Umsetzungsfrist vom 01.04,2001 bis zum 31 A2.2001 vorgenommen.
Vergabe und Anbringung von Hausnummern sind im § 12 der Polizeiverordnung überöffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 11.07.1994) geregelt.
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen,

(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind gut sichtbar neben oder über dem Haupteingang anzubringen. Liegt dieser Eingang an der Seite oder der Rückseite der Gebäude, so ist die Hausnummer an der Straßenseite des Hauses anzubringen, und zwar dicht an der Gebäudeecke, die dem Hauseingang am nächsten liegt.
Liegt das Hauptgebäude mehr als drei Meter hinter der Straßenfluchtli-nie und ist das Gebäude durch eine Einfriedung von der Straße abgeschlossen, so ist die Hausnummer an der Einfriedung neben oder über dem Eingang sichtbar anzubringen.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie sind in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geboten ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Amt für Statistik und Wahlen

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