Unbedingt beachten:
    Merkenswertes aus dein Amtsblatt und anderer Informationen aus den Ämtern 
    der Stadt Leipzig
In dieser Rubrik macht der AUEN-KURIER regelmäßig nochmals auf Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Leipzig aufmerksam, die für die Einwohner von Lützschena und Stahmeln von besonderer Bedeutung sind und deshalb gelesen und beachtet sein sollten. Außerdem informieren wir die Leser über Mitteilungen aus den Dezernaten und Ämtern der Stadt.
Im Amtsblatt der Stadt Leipzig stand:
    Ausgabe Nr.5 vom 3. März 2001
    Seite 6: Reisen, erholen, helfen und Freunde kennen lernen: Jugendamt bietet 
    interessante Ferienangebote für junge Leute, die aktiv sein möch-ten.
    Seite 13: Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahres 1983 zur Meldung 
    und Erfassung.
    Seite 15: Übersicht über die Elternbeiträge ab 1 .April 2001 für die Betreuung 
    in Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig
    
    Ausgabe Nr. 6 vom 17. März 2001
    Seite 7: Informationen über die Mau]- und Klauenseuche.
    Seite 13: Wichtige Amtliche Bekanntmachungen, wie Vollzug des Sächsischen 
    Meldegesetzes, Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den kommunalen 
    Friedhöfen von Leipzig, Beseitigung der Wintereindeckung/Grabschmuck bis 15. 
    April; Ahndung der Fälschungen von Ausnahmegenehmigungen zum Halte- und Parkverbot.
    Seiten 18/19: Hausnummeränderungen. Siehe dazu auch „Das Wort des Ortsvorstehers" 
    von Lützschena-Stahmeln in dieser Ausgabe des Auen-Kuriers.
    Seite 23: Wo bekomme ich Hilfe? Adressen und Rufnummern der Notdienste.
Informationen aus den Dezernaten und Ämtern der Stadt Leipzig Jugendamt
    Gastgeberfamilien für südafrikanische Schüler gesucht
    Der Freundeskreis für Südafrika (FSA), eine unpolitische Privatinitiative, 
    sucht Leipziger Gastfamilien, die für vier Wochen oder drei Monate einen südafrikanischen 
    Jugendlichen im Rahmen eines Austauschprogramms aufnehmen. Das Jugendamt unterstützt 
    den Freundeskreis, der aus ehemaligen deutschen Gastfamilien besteht, die 
    sieh für Südafrika und dessen demokratische Entwicklung engagieren.
    Bei den südafrikanischen Jugendlichen handelt es sich um Schülerinnen und 
    Schüler im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Sie werden während ihres Deutschlandaufenthaltes 
    am Unterricht teilnehmen, soweit der Aufenthalt nicht in die Ferien fällt. 
    Der Freundeskreis organisiert die Bahnfahrt zu und von den Gastfamilien sowie 
    Kranken- und Haftpflichtversicherung. Die Gastfamilien bieten den Jugendlichen 
    Unterkunft, Verpflegung und die Teilnahme am Familienalltag.
    Interessierte Familien wenden sich bitte an:
    FSA Youth Exchange, Rehhagenhof 42, 33619 Bielefeld,
    Tel. 0521-160050; Fax: 0521-109110, e-mail: petra@fsa-youthexchan-ge.de 
    
    Amt für Umweltschutz
    Rodung von Bäumen und Gehölzen bis zum Herbst verboten
    Ab sofort ist es bis zum 30. September untersagt, Bäume, Hecken, Ge-büsche 
    und Röhrichtbestände zu roden oder zu beschneiden. Dieses Verbot, das im Sächsischen 
    Naturschutzgesetz geregelt ist, gilt auch für Kleingärten und Parkanlagen, 
    nicht aber für die Forstwirtschaft.
    Ausgenommen von dem Verbot sind Formschnitte an Hecken, um den Jahresaustrieb 
    zu kürzen. Weitere begründete Ausnahmen kann die Naturschutzbehörde zulassen, 
    wenn der Artenschutz nicht beeinträchtigt wird und die Maßnahmen dem öffentliches 
    Interesse nicht entgegenstehen.
    Ausnahmegenehmigungen erteilt das Amt für Umweltschutz, Abteilung Naturschutz, 
    Nonnenstraße 5, Haus B, auf Antrag.
    Antragsformulare sind im Bürgeramt Lützschena, Am Brunnen 4, erhältlich.
    Für Arbeiten an Gehölzen, die in der Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig vom 
    16,10.1992 aufgeführt sind, muss allerdings zuvor ein Antrag an das Grünflächenamt 
    gestellt werden, wofür es Antragsformulare ebenfalls im Bürgeramt gibt.
    Verstöße gegen das Gesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer 
    Geldbuße bis zu 30,000 DM geahndet werden.
    Leitfaden für Dachbegrünung erschienen
    Das Amt für Umweltschutz hat jetzt seinen „Leitfaden für Dachbegrünung - Funktionen. 
    technische Hinweise, Beispiele" aktualisiert. Die Broschüre informiert 
    über die bautechnischen Grundlagen zur Planung und Ausführung. behandelt Fragen 
    des Genehmigungsverfahrens und benennt kompetente Ansprechpartner. Aus der 
    Vielzahl der bereits vorhandenen Dachbegrünungen in Leipzig werden Beispiele 
    gezeigt.
    Die Publikation ist zum Preis von 5 D zzgl. evtl. Versandkosten erhältlich:
    - im Umweltinformationszentrurn Ritterstraße 4, Tel, 0341-96103 10 oder 960 
    48 94 oder
    - im Amt für Umweltschutz, Nonnenstraße 5 c, 04229 Leipzig, Tel. 0341-123-1629