In diesen Tagen sehen sich die Ein¬wohner unserer Ortschaft wieder mit weitreichenden 
    Veränderungen im Alltagsgeschehen konfrontiert. Jeden
    gehen sie, an jeden betreffen sie unmittelbar. Einmal mehr machen sie uns 
    bewusst, dass Lützschena und Stahmeln jetzt Ortsteile der Stadt Leipzig sind.
    
    Neue Postleitzahlen
    Seit dem 1. April gelten neue Postleitzahlen. Ihre endgültige Bestandskraft 
    erhalten sie ab dem 1. Januar 2002. Von diesem Zeitpunkt an werden mit alten 
    Postleitzahlen gekennzeichnete Postsendungen nicht mehr zugestellt. Mit der 
    neuen Ziffernfolge, an der sich auch die Zustellorganisation der Post orientiert, 
    lassen sich, verbunden mit dem Bestimmungsort und dem Straßennamen, alle Adressen 
    eindeutig identifizieren.
    Für uns heißt es Abschied nehmen von der uns seit dem Juli 1993 vertraut gewordenen 
    Zahl. Nunmehr ist 04159 die künftig für die Ortsteile Lützschena und Stahmeln 
    verbindliche Postleitzahl,
    Straßennamen und Hausnummern ändern sich in zahlreichen Fällen
    Ebenso traten ab 1. April die 391 neuen Straßennamen mi Stadtgebiet von Leipzig 
    in Kraft. Sie führen zur teilweisen oder vollständigen Veränderung der Hausnummern 
    in einigen Straßen. Der Grund für diese notwendige Neuordnung ist, die Auffindbarkeit 
    aller Gebäude zu gewährleisten. In Lützschena und Stahmeln betrifft es einige 
    Häuser in der Bahnstraße, die gesamte Nummernfolge in der Halleschen Straße, 
    die zwar nicht umbenannt wurde, aber die Grundstücke aus der bisherigen Leipziger 
    Straße hinzubekommen hat. Auch in der früheren Hauptstraße, die nunmehr StahmeIner 
    Straße heißt, ändern sich die Hausnummern, dazu auch für jene Häuser der ehemaligen 
    Leipziger Straße im Ortsteil Stahmeln, die seit einigen Tagen zur Georg-Schumann-Straße 
    gehören.
    Nicht nur in der Ausgabe 6 des Amtsblattes der Stadt Leipzig vom 17. März 
    wurden die neuen Hausnummern bekannt gemacht, auch jeder Hauseigentümer erhielt 
    eine schriftliche Mitteilung über die Veränderungen, verbunden mit der Verpflichtung, 
    alle Mieter zu informieren.
    Drei Forderungen enthält der Beschluss des Stadtrates Leipzig vom 6. Dezember 
    2000:
    1. Die Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Gebäude mit der von der Gemeinde 
    festgesetzten Hausnummern in arabischen Ziffern zu kenn-zeichnen.
    2. Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnumeriert 
    ist, gut lesbar sein.
    3. Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher 
    Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im In-teresse der öffentlichen 
    Ordnung und Sicherheit geboten ist.
    Nun ist jeder Bürger aufgefordert. in seinen Personalunterlagen, im Aus-weis 
    und Fahrzeugschein, bei Banken, Versicherungen und in den Versorgungsbetrieben 
    sowie in anderen Dokumenten, in denen die Wohnadresse angegeben ist, die notwendigen 
    Veränderungen vornehmen zu lassen. Was den Personalausweis betrifft, kann 
    das bis zum 31. Dezember 2001 zum Beispiel beim Bürgeramt Lützschena, Am Brunnen 
    4, gebührenfrei erfolgen.
    Unsere Identität wollen wir bewahren
    Mit den Neuerungen droht ein weiteres Stück unserer örtlichen Identität verloren 
    zu gehen, Viele Mosaiksteinchen sind für sie bestimmend. Keines davon sollten 
    wir preisgeben, Im Eingliederungsvertrag zwischen unserer früheren Gemeinde 
    und der Stadt Leipzig vom Juli 1998 heißt es im § l, Absatz 2:
    „Die Ortsteile der bisherigen Gemeinde bilden fortan Ortsteile der Stadt Leipzig 
    mit ihren jeweiligen Namen und dem Zusatz - Stadt Leipzig. Sie bilden zusammen 
    eine gemeinsame Ortschaft." Deshalb empfehle ich jedem, seine Wohnanschrift 
    zu beschreiben mit:
    04159 Leipzig-Lützschena oder 04159 Leipzig-Stahmeln. Auch auf diese Weise 
    leistet jeder seinen Beitrag, die historisch entstandenen Ortsnamen vor dem 
    Vergessen zu bewahren.
    Fördermittel für das örtliche Brauchtum vergehen
    Ein anderes Thema. Auch für dieses Jahr hat der Ortschaftsrat über die Vergabe 
    der Fördermittel für die Pflege des örtlichen Brauchtums ent-schieden. Wie 
    im § 10, Absatz 1 des Eingemeindungsvertrages verein-bart, stehen dafür zweckgebunden 
    jährlich 36.000 DM zur Verfügung. Von den Antragsberechtigten Vereinen wurden 
    jedoch Fördermittel in Höhe von 72.000 DM beantragt. Die Hälfte musste gestrichen 
    werden. Der Ortschaftsrat hat sich die Mittelvergabe nicht leicht gemacht. 
    Gründlich hat er alle sachlichen Erwägungen, die fachlichen Faktoren und Leistungen 
    geprüft und abgewogen. Im Ergebnis beschloss er folgende Verteilung: (Siehe 
    Tabelle auf Seite 3)
    
    Den Frühjahrsputz nicht vergessen!
    Der Frühling und die Osterzeit nahen. Da ist es Zeit, die Überreste des Winters 
    zu beseitigen. Nicht nur die Wohnung sollte geschmückt wer-den, sondern auch 
    vor der Haustür lohnt es sich, den Frühjahrsputz fortzusetzen. Lützschena 
    und Stahmeln haben sich immer durch Sauberkeit und ein schönes Landschaftsbild 
    ausgezeichnet. Gerade diese Attraktivität hat das hohe Ansehen der Ortsteile 
    für Einheimische und auswärtige Besucher begründet und eine beispielgebende 
    Wohnqualität erzeugt. So sollte es immer bleiben. Gerade deshalb bitte ich 
    alle Einwohner. verantwortungsbewusst zu handeln und bei diesem notwendigen 
    Frühjahrsputz mitzuwirken.