Neuwahl des Ortsvorstehers

Am 31.07.2001 endet die Amtszeit des bisherigen Ortsvorstehers von Lützschena-Stahmeln. In der Junisitzung des Ortschaftsrates soll der neue Vertreter durch die Ortschaftsräte gewählt werden.

Als Ortsvorsteher können sich alle bewerben, die das 21., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind. Die Kandidaten müssen eine von der Einwohnermeldebehörde (Prager Str., Frau Hille 0341/1238432 oder 1238407) bestätigte Wählbarkeitsbescheinigung sowie eine Zustimmungserklärung vorlegen. Vordrucke hierfür sind auch im Bürgeramt (Ortsteil Lützschena, Am Brunnen 4) zu den Öffnungszeiten erhältlich.

Die Bewerber reichen bitte bis 31.05.2001 ihre Kandidatur im Büro des Ortsvorstehers in 04159 Leipzig / Lützschena, Am Brunnen 4 oder im Büro für Ratsangelegenheiten, Neues Rathaus Zimmer 269 in 04109 Leizpig ein.

Den Termin und Ort der Wahl entnehmen Sie bitte der örtlichen Bekanntmachung.

 

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