Dateiname: ak03-news / Neues aus dem Rathaus für den Auen-Kurier 3/März 2008
Info-Blatt zum Umgang mit Hunden in Leipzig neu aufgelegt
Das Info-Blatt enthält eine aktualisierte Übersicht der Freilaufstandorte für die Hunde. Erhältlich ist es in den Bürgerämtern, dem Stadtbüro und den Polizeirevieren und damit auch im Bürgeramt Lützschena, Am Brunnen 4. Das Blatt kann auch unter
www.leipzig.de/de/buerger/service/dienste/ordnung/bekannt
heruntergeladen werden. Für Rückfragen oder weitere Informationen steht den Hundehalterinnen und allen Interessierten das Sachgebiet Gefahrenabwehrrecht der Sicherheitsbehörde gern zur Verfügung.
E-Mail: gefahrenabwehr@leipzig.de
Postanschrift: Stadt Leipzig, Sicherheitsbehörde, 04092 Leipzig
Hausanschrift: Prager Straße 20, Aufgang A, 04103 Leipzig
Gesetzliches Rauchverbot nun auch in Sachsen
Ab 1. Februar gilt in Sachsen das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes ist insbesondere in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie Behörden, Gaststätten, Diskotheken, Spielbanken, Spielhallen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen und Gesundheitseinrichtungen das Rauchen verboten. Nur in wenigen Fällen lässt der Gesetzgeber Ausnahmen vom Rauchverbot zu. Das betrifft insbesondere Gaststätten, die über einen separaten Gastraum verfügen, in denen das Rauchen zugelassen werden kann. Die Gaststätten müssen eindeutig als Nichtrauchergaststätten und der abgetrennte Nebenraum als Raucherraum gekennzeichnet sein.
Für die Umsetzung des Rauchverbotes sind in erster Linie der Inhaber des Hausrechts, der Betreiber einer gewerblichen Einrichtung sowie deren Beauftragten zuständig. Eine eigenständige Raucherpolizei wird es nicht geben. Das Ordnungsamt wird hauptsächlich in den gewerblichen und vom Rauchverbot betroffenen Einrichtungen Kontrollen durchführen. Dabei wird es insbesondere durch weitere Ämter der Stadt Leipzig unterstützt, die bei der Durchführung anderer Überwachungsmaßnahmen auch die Einhaltung des Rauchverbots kontrollieren. Verstöße gegen das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz können sowohl gegenüber den verantwortlichen Gewerbetreibenden und Hausherrn, als auch gegenüber den Rauchern geahndet werden.
Fragen, die im Zusammenhang mit dem Sächsischen Nichtraucherschutzgesetz stehen, werden durch die Mitarbeiter der Gaststättenbehörde gerne beantwortet. Im Internet kann das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz unter der Adresse:
http://www.sms.sachsen.de/download/Nichtraucherschutzgesetz.pdf herunter geladen werden.
Unter der Adresse: http://www.gesunde,sachsen,de/download/InformationenNichtraucherschutzgetz.pdf
Steht ein Frage- Antwort-Katalog mit Umsetzungshinweisen zur Verfügung.
Grünflächenamt verpachtet öffentliche Wiesen
Das Grünflächenamt der Stadt Leipzig verpachtet ab 2008 wieder große Wiesen zur Futtermittelgewinnung. Folgende Anlagen werden zur Bewirtschaftung freigegeben:
Volkspark Kleinzschocher Lauscher Weg Park Meusdorf Etzoldsche Sandgrube |
Wilhelm-Külz-Park Stünzer Park Abtnaundorfer Park Naturbad Südwest |
Diese Wiesen sind jährlich zweimal, und zwar im Juni und im September/Oktober, zu mähen. Das Schnittgut darf bis zur Heureife auf den Flächen belassen werden. Danach ist es zu räumen.
Interessenten können sich bis zum 15, März 2008 persönlich bei der Stadt Leipzig, Grünflächenamt, Nonnenstraße 5c 04229 Leipzig, Raum 303, bewerben. Ansprechpartnerin ist Andrea Weber.
Telefon: 0341 123 5956 oder 5959, per Fax unter 0341 123 6090 oder per E-Mail unter andrea weber@leipzig.de
Bürgerentscheid erfolgreich
In den Sand gesetzt hat der Oberbürgermeister den Teilverkauf der Stadtwerke an den französischen Konzern Gaz de France. Der Bürgerentscheid vom 27. Januar brachte Privatisierungen kommunaler Unternehmen in den nächsten drei Jahren zu Fall.
Es wurde mit einer Mehrheit der Ja-Stimmen 148 761 das Quorum erreicht, Die Fragestellung des Bürgerentscheids ist damit mit Ja entschieden. Die amtliche Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids erfolgte im Leipziger Amtsblatt vom 9. Februar 2008.
Der Oberbürgermeister Burkhard Jung erklärte zum Ergebnis des Bürgerentscheids:
Ich danke allen Leipzigerinnen und Leipzigern, die von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben. Die Beteiligung beweist, dass Leipzig eine Stadt mit einer engagierten, starken Bürgerschaft ist. Die Bürger haben sich mit ihrem Votum deutlich für einen 100-prozentigen Verbleib kommunalen Eigentums der Daseinsvorsorge entschieden. Das Ergebnis deckt sich bis auf die angestrebte Partnerschaft für die Stadtwerke Leipzig vollständig mit meiner Auffassung. Sie entspricht dem Grund nach meiner politischen Überzeugung.
Ich bedaure, dass es leider nicht ausreichend gelungen ist, den Bürgern die Argumente für die Teilprivatisierung der Stadtwerke überzeugend zu vermitteln. Letztlich siegten die Ängste der Bürger vor einer zügellosen Privatisierung. Schädlich waren auch die Diffamierungen des gesamten Verfahrens und des hervorragenden Angebots von Gaz de France. Im Ergebnis zeigten die Bürgerinnen und Bürger allen Privatisierern die rote Karte.
Das Ergebnis werte ich als klares Bekenntnis der Leipzigerinnen und Leipziger zu den städtischen Unternehmen. Ich setze daher künftig auf die weitere Stärkung der kommunalen Familie. Für eine Verbesserung der Haushaltsituation werden wir in den nächsten Jahren hart arbeiten müssen. Die für Februar geplante Beschlussfassung zum Haushalt ist hinfällig.