In Vorbereitung der Wahlen 2009
Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig informiert über
Melderegisterdaten
Die Meldebehörde weist im
Vorfeld der im Jahre 2009 anstehenden
Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Sächsischen
Landtag, zum Stadtrat sowie zu den Ortschaftsräten darauf hin, dass Parteien,
Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen nach § 22 Absatz 1 des
Sächsischen Meldegesetzes die Möglichkeit haben, Gruppenauskünfte aus dem
Melderegister zu bekommen. Diese Auskünfte über Familiennamen, Vornamen,
Doktorgrad und Anschriften von Wahlberechtigten sind in den sechs Monaten vor
der Wahl möglich.
Gegen diese Übermittlung der
Daten kann jeder Bürger Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann persönlich
in jedem Bürgeramt oder schriftlich erfolgen. Das entsprechende Formular steht
in der Formularbibliothek des Bürgerportals auf der Homepage der Stadt Leipzig
zur Verfügung: www.leipzig.de/de/
Bürgeramt Lützschena-Stahmeln,
Am Brunnen 4,
Öffnungszeiten: Dienstag und
Donnerstag 9-18 Uhr