Bürger aus Lützschena und Stahmeln gegen Flug- und Bodenlärm

 

Wir treffen uns jeden 1. Sonntag im Monat

um 10.00 Uhr

 im Beratungsraum des Rathauses, Am Brunnen 4

 

 

 

Informationen zur Auswertung der Bodenlärmmessung

 

In Monaten Mai bis September wurden in Lützschena in Freirodaer Weg  Bo­denlärmmes­sungen und in der Stahmelner Höhe Fluglärmmessungen zur Südab­kurvung durchgeführt.

In einer nichtöffentlichen Sondersitzung am 15.12.2008 wurden dem Ortschaft­srat durch den Leiter Lärm- Umweltschutz des Flughafens Herrn Semrau und dem Referenten Lärmschutz des sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie Herrn Wollmann die Messdaten vor­gestellt.

Für Messungen in Stahmeln wurde festgestellt, dass die gesetzlichen   Grenz­werte von 60 dB (A) mit den gemessenen 35,7 dB(A)  weit unterschritten wor­den sind.

 

Für die Messung in Lützschena konnte festgestellt werden, dass die im Planfes­tellungsbe­schluss vermerkten 42,1 dB(A) erreicht und überschritten wurden. Die Messung ergab hier 48,8 DB(A), womit bereits jetzt die für 2015 prognostizier­ten Werte erreicht und überschrit­ten sind! Dabei ist zu beachten, dass es alle 10 dB zu einer subjektiv empfundenen Lautstär­keverkopplung kommt. Das bedeu­tet,  wenn Grenzwerte um 10 dB überschritten werden, empfindet der Hörer des Geräuschs doppelt so laut. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine Dif­ferenz von 7 dB keine Kleinigkeit. Gleichzeitig sind die 42,1 dB des Planfeststellungsbe­schlusses die Zielwerte für 2015!

Hauptursache dieser vorfristigen Überschreitung ist die fast ausschließliche Nut­zung der Südlandebahn in den Nachtstunden.  Hierfür ist allein die Deutsche Flugsicherung verant­wortlich. Diese hat die Freigabe der zu nutzenden Start- und Landebahnen unter dem Aspekt der Sicherheit zu entscheiden. Da nicht an­zunehmen ist, dass nachts auf der Nordlandebahn eine ständige Gefährdung des Flugverkehrs besteht, liegt der Verdacht nahe, dass die Deutsche Flugsicherung einem Privatanbieter (DHL) Sonderrechte zu Lasten der Anwohner erteilt, um diesem Privatanbieter finanzielle Vorteile zu verschaffen. Diese ist zu prüfen!

Für die Anwohner der Ortsteile Lützschena und Stahmeln ergeben sich auf  Grund der Mes­sungen keine weitergehenden Ansprüche auf Schallschutz. An dieser Stelle sei darauf hinge­wiesen, dass dies nicht das Verschulden des Flug­hafens Leipzig ist, sondern bewusstes Han­deln der verantwortlichen Politiker. Jeder Anwohner einer Bundesstraße und erst recht einer Autobahn wird in Deutschland besser geschützt. Wir, die vom Flug- und Bodenlärm Betrof­fenen, haben nur eine Chance und die heißt „politischer Druck“. Dabei verweise ich an dieser Stelle ausdrücklich auf das Superwahljahr 2009. Wir haben es in diesem Jahr in der Hand, in Gesprächen und schriftlichen Anfragen die sich zur Wahl stellenden Politiker zu fragen, wel­che Initiative sie im Fall ihrer Wahl ergreifen werden, um uns Betroffene zu unterstützen.

Ich selbst fordere eine Errichtung eines Schutzwalls am Flughafen, der direkt an der Lärm­quelle den Dauerschallpegel um 10 dB absenkt. Dass dies möglich ist, haben holländische Studien bewiesen. Gleichzeitig muss erreicht werden, dass entlang des Bahndamms ein zwei­ter Schutzwall errichtet wird. Da auch die Bahn nachts über 50 dB(A) verursacht. (Bestätigt durch die Messung in Lütz­schena)

Im Rahmen des Schallimmissionsplanes der Stadt Leipzig für den Ortsteil Lütz­schena-Stah­meln aus dem Jahre 2002 wurden auch die Immissionen des zu­künftig zu erwartenden Eisen­bahnverkehrs auf der Strecke Leipzig-Halle Be­zugsjahr 2010 berechnet. Die Ergebnisse ha­ben gezeigt, dass der Orientierungs­wert der DIN 18005 für den Nachtzeitraum überschritten sein wird. Dies habe ich bereits vor 6 Monaten dem Oberbürgermeister schriftlich mitgeteilt und um eine Stellungnahme gebeten. Leider erhielt ich, wie viele andere Bürgerinnen und Bürger, keine Antwort.

 

Jörg Thurm, Ortschaftsratmitglied Lützschena-Stahmeln