Vergabe von finanziellen Mitteln aus dem Fonds „Förderung des örtlichen Brauchtums und des Vereinslebens“ 

 

Allen Antragstellern wird nur über den Auenkurier mitgeteilt, dass die Anträge auf Mittelvergabe aus dem Fonds „Förderung des örtlichen Brauchtums und des Vereinslebens“ bis spätestens 20. März an das Büro der Ortsvorsteherin im Ra­thaus Lützschena, Am Brunnen 4, zu stellen sind. Bereits erfolgte Anmeldungen sind nach diesen Kriterien zu wiederholen, verspätete Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Fördermittelantrag muss die Maßnahmen kurz sowie die gewünschte Unterstützung darlegen.  

 

Ein wichtiges Kriterium für die Vergabe wird, wie in den vorangegangenen Jah­ren, die Darlegung von Ideen und Aktivitäten des Antragstellers zur Teilnahme und Unterstützung des Sport- und Heimatfestes sein. Kinder-, Jugend- und Se­niorenarbeit, Entwicklung der Heimatverbundenheit und des Geschichtsbewus­stseins sind weitere Kriterien.

 

Bitte melden Sie, wenn besondere Anlässe oder Jubiläen Ihres Vereins anstehen.

 

Die Beschlussfassung ist für die Ortschaftsratssitzung am 6. April 2009 vorgesehen.

 

Hinweis: Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.

Die Verwendung ist über die Ortsvorsteherin mit Originalbelegen beim Büro für Ratsangelegenheiten bis zum 30.11.2009 abzurechen.

 

Margitta Ziegler
Ortsvorsteherin