Landesdirektion Leipzig fordert eine
Wahlwiederholung
für den Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln in einem Leipziger Wahlbezirk.
Zweiter Urnengang am 27. September nötig
Das deutsche Wahlrecht ist
streng. Nicht minder ist es das sächsische Kommunalwahlrecht. Die Demokratie
muss sich an feste Regeln halten. Unregelmäßigkeiten bei Wahlen lässt sie nicht
zu.
Bekanntlich hat die
Landesdirektion Leipzig nach Einsprüchen gegen das Kommunalwahlergebnis vom 7.
Juni 2009 für fünf Wahlbezirke in Leipzig die Wiederholung der Wahl für den
Stadtrat anweisen müssen. Und nun traf am 15. Juli ein solcher Bescheid auch
für eine notwendige teilweise Wiederholungswahl für unseren Ortschaftsrat ein.
Ein nur für die Europawahl Wahlberechtigter hat unberechtigterweise seine
Stimme auch für den Ortschaftsrat abgegeben. Das ist nicht zulässig, zumal im
vorliegenden Fall allein die Stimme dieser einen Person das Ergebnis der Wahl
beeinflusst haben könnte. Dies auszuschließen oder zu belegen ist nicht
möglich. Die Wahlwiederholung ist unter diesen Umständen die korrekteste
Entscheidung. Der Stadtrat hat inzwischen beschlossen, diese Wiederholungswahlen
in Verbindung mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 vorzunehmen.
Die etwa 1124 Wählerinnen und Wähler des Wahlbezirkes 8229 in
Lützschena mit dem Wahllokal Freirodaer Weg, Kindertagesstätte „Sternchen“,
werden am 27. September neben den Stimmzetteln für die Bundestagswahl auch
nochmals die Wahlunterlagen für die Wahl zum Ortschaftsrat vorfinden. Sie sind
mit denen von der Kommunalwahl vom 7. Juni identisch. Auch die Bewerber bleiben
die gleichen. Ebenso bleibt die Briefwahl gültig, und die Briefwähler dürfen
nicht noch nochmals wählen.
Es ist Ausdruck einer
lebendigen Demokratie, eine große Errungenschaft nach der friedlichen
Revolution von 1989 auch für die Bürgerinnen und Bürger in der historisch
vergangenen DDR, dass sich alle Wahlberechtigten an den Wahlen beteiligen und mit
ihrer Stimme die besten und zuverlässigsten Volksvertreter bestimmen. Und so
sollten die Wählerinnen und Wähler von Lützschena sich auch
verantwortungsbewusst der Wiederholungswahl für den Ortschaftsrat unterziehen,
damit ein arbeitsfähiger, die Belange der Ortschaft und das Wohl ihrer
Einwohner optimal vertretender Ortschaftsrat zustande kommt. Das entspricht dem
Interesse Jedes einzelnen.
Bis zum endgültigen amtlichen
Wahlergebnis vom 27. September bleibt der derzeitige Ortschaftsrat im Amt.
Seine Amtsperiode wird sich durch die gegebenen Umstände voraussichtlich bis
Ende Oktober verlängern.