Landesdirektion Leipzig fordert eine Wahlwiederholung
für den Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln in einem Leipziger Wahlbezirk.

Zweiter Urnengang am 27. September nötig

 

Das deutsche Wahlrecht ist streng. Nicht minder ist es das sächsische Kommunalwahlrecht. Die Demokratie muss sich an feste Regeln halten. Unregelmäßigkeiten bei Wahlen lässt sie nicht zu.

 

Bekanntlich hat die Landesdirektion Leipzig nach Einsprüchen gegen das Kommunalwahlergebnis vom 7. Juni 2009 für fünf Wahlbezirke in Leipzig die Wiederholung der Wahl für den Stadtrat anweisen müssen. Und nun traf am 15. Juli ein solcher Bescheid auch für eine notwendige teilweise Wiederholungswahl für unseren Ortschaftsrat ein. Ein nur für die Europawahl Wahlberechtigter hat unberechtigterweise seine Stimme auch für den Ortschaftsrat abgegeben. Das ist nicht zulässig, zumal im vorliegenden Fall allein die Stimme dieser einen Person das Ergebnis der Wahl beeinflusst haben könnte. Dies auszuschließen oder zu belegen ist nicht möglich. Die Wahlwiederholung ist unter diesen Umständen die korrekteste Entscheidung. Der Stadtrat hat inzwischen beschlossen, diese Wiederholungswahlen in Verbindung mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 vorzunehmen.

 

Die etwa 1124  Wählerinnen und Wähler des Wahlbezirkes 8229 in Lützschena mit dem Wahllokal Freirodaer Weg, Kindertagesstätte „Sternchen“, werden am 27. September neben den Stimmzetteln für die Bundestagswahl auch nochmals die Wahlunterlagen für die Wahl zum Ortschaftsrat vorfinden. Sie sind mit denen von der Kommunalwahl vom 7. Juni identisch. Auch die Bewerber bleiben die gleichen. Ebenso bleibt die Briefwahl gültig, und die Briefwähler dürfen nicht noch nochmals wählen.

 

Es ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie, eine große Errungenschaft nach der friedlichen Revolution von 1989 auch für die Bürgerinnen und Bürger in der historisch vergangenen DDR, dass sich alle Wahlberechtigten an den Wahlen beteiligen und mit ihrer Stimme die besten und zuverlässigsten Volksvertreter bestimmen. Und so sollten die Wählerinnen und Wähler von Lützschena sich auch verantwortungsbewusst der Wiederholungswahl für den Ortschaftsrat unterziehen, damit ein arbeitsfähiger, die Belange der Ortschaft und das Wohl ihrer Einwohner optimal vertretender Ortschaftsrat zustande kommt. Das entspricht dem Interesse Jedes einzelnen.

 

Bis zum endgültigen amtlichen Wahlergebnis vom 27. September bleibt der derzeitige Ortschaftsrat im Amt. Seine Amtsperiode wird sich durch die gegebenen Umstände voraussichtlich bis Ende Oktober verlängern.