Meldungen aus dem Rathaus der Stadt Leipzig

 

Lohnsteuerkarten 2010 auch für 2011 gültig

Die gelbe Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 war die letzte Lohnsteuerkarte dieser Art im Postversand. Ab 2011 wird die farbige Pappkarte durch das elektronische Verfahren ElsterLohn II zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt.

 

Da die Einführung dieses Verfahrens bei den Finanzämtern stufenweise erfolgt, wird die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 gültig sein. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält jeder Arbeitnehmer und nimmt diese wie gehabt bei einem Arbeitsplatzwechsel mit – auch 2011.

 

Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Tätigkeit beginnen und nicht im Besitz der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 sind, erhalten beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung. Für alle Änderungen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 ist ab 1. Januar 2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig.

 

Ab dem Jahr 2012 werden die notwendigen Daten von Arbeitnehmern mittels der persönlichen Steueridentifikationsnummer durch den Arbeitgeber beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt. Das erfolgt anhand der steuerlichen Identifikationsnummer und des Geburtsdatums, welches die Arbeitnehmer zu Beginn der Tätigkeit dem Arbeitgeber mitteilen.

 

 

Nehmen Hundehalter ihre Pflichten ernst?

Um das zu überprüfen, führte das Ordnungsamt der Stadt im Juni umfassende Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften zum Umgang mit Hunden durch.

 

Insgesamt wurden 347 Hundehalter angetroffen und kontrolliert. Ergebnis der Kontrollen ist, dass sich ca. 30 Prozent aller kontrollierten Hundehalter nicht an die Regelungen der Polizeiverordnung gehalten haben. Dieses Verhalten ist aus der Sicht des Ordnungsamtes kritikwürdig und nicht zu akzeptieren. 64 Verstöße wurden angezeigt, darunter 55 Anzeigen wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht, fünf Anzeigen wegen fehlender Behältnisse (Tüten) zum Aufsammeln von Hundekot, drei Anzeigen wegen nicht mitgeführter Steuermarke und eine Anzeige wegen Verweigerung der Angaben zur Person. Des weiteren gab es 41 mündliche Verwarnungen zur Einhaltung der Leinenpflicht.

 

 

Eine weitere Komplexkontrolle ist demnächst geplant. Diese basiert auf der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (§ 16, Abs. 3 bis 6). Bis dahin führen die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes Hundekontrollen im Rahmen ihres täglichen Streifendienstes durch.

 

Alle Hundehalter werden hiermit noch einmal aufgefordert, sich an die Verhaltensregeln (Leinenpflicht, Mitnahme von Hundekot etc.) zu halten.

 

Bundes-Projekt Bürgerarbeit – auch Leipzig erhielt den Zuschlag innerhalb der ausgewählten Modellregionen. Der Projektstart ist für den 1. August 2010 geplant.

 

Ziel ist, die Chancen für Langzeitarbeitslose langfristig zu verbessern. Die ARGE Leipzig will die Vermittlung maßgeblich intensivieren. Die Vermittler werden gemeinsam mit den Betroffenen Stärken und Schwächen analysieren und zielführende Aktivitäten einleiten. Nähere Informationen sind bei der ARGE Leipzig zu erhalten.