Storch im Dorf!

Zur Freude vieler Bewohner hat sich in Ihrer Gemeinde ein Weißstorchpaar angesiedelt. Als treuer Kulturfolger des Menschen hat der schicke Vogel wie nur wenige Wildtiere Eingang in die Gedankenwelt von uns Menschen gefunden. Kinder sind mit Märchen und Legenden mit und um den Storch in den Schlaf erzählt worden: Meister Adebar, der Klapperstorch, der Geselle mit den roten Strümpfen – alles kindgerechte Umschreibungen für den seltenen Gast auf dem Dach oder dem Schornstein. Und auch für das mehr oder weniger geschickte Umschiffen scheinbar peinlicher Nachfragen unserer Sprösslinge nach dem Woher der Babys musste der Langbeinige herhalten: „Die Kinder …, ja die Kinder – die bringt der Klapperstorch. Und zuvor hat er die Mutti in die Wade gebissen.“

Falls die leicht beobachtbaren Liebesspiele dieser Großvögel erfolgreich sind und die Aufzucht der kleinen Adebare störungsfrei erfolgt, werden Anfang Juni die Jungvögel sichtbar sein. Ende August könnten sie dann ihre große Reise nach Spanien oder Afrika antreten.

Der Weißstorch ist streng geschützt. 2009 waren in Sachsen 297 Horste besiedelt. Nicht alle Storchenpaare zogen Junge auf. Der Großvogel ist gegen Verkehrslärm und Bewegungen des Menschen relativ unempfindlich solange dies am Boden geschieht. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass von April bis August das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern im Umkreis von 500 m um den Horst unterlassen werden muss. Die erhebliche Störung von Weißstörchen vor allem während der Brutzeit ist eine gesetzlich verankerte Ordnungswidrigkeit. Abgesehen davon sind Feuerwerk und Böllerei außerhalb der Silvesterfeierlichkeiten grundsätzlich genehmigungspflichtig. So führte z. B. 2010 in Sermuth nahe Grimma der Brutverlust des dort ansässigen Storchenpaares infolge illegaler Böllerei zu einem gerichtlichen Nachspiel.

Erfreuen Sie sich also an Ihrem Storchenpaar! Wünschen wir ihm und uns allzeit gesunde Kinder!!

Ulf Eisvogel