Ortschaftsverfassung bleibt!

Im Eingliederungsvertrag, der am 28.07.1998 zwischen der Stadt Leipzig und der Gemeinde Lützschena-Stahmeln geschlossen wurde, heißt es im § 5 Politische Vertretung: „(1) Gemäß § 26 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig wird für die bisherige Gemeinde die Ortschaftsver-fassung (§§ 65 ff. SächsGemO) bis 2014 mit Option auf Verlängerung eingeführt.“ Von dieser Option hat der Ortschaftsrat Gebrauch gemacht und am 05.09.2011 dem Oberbürger-meister mitgeteilt, dass er auf einer Fortsetzung der Ortschaftsverfassung auch nach 2014 besteht. In seinem Schreiben vom 15.02.2013 führt der Oberbürgermeister dazu aus: „Die Option stellt eine einseitige Erklärung seitens des Ortschaftsrates dar, so dass mit Eingang der Erklärung bei der Stadt die Option wirksam geworden ist. … Die Ortschaftsverfassung ist damit gemäß Eingemeindungsvertrag unbeschränkt wirksam und kann nur durch eine gemeinsame neue „Vereinbarung“ zwischen dem Ortschaftsrat und der Stadt Leipzig geändert werden.“

Der Ortschaftsrat, der bei den Kommunalwahlen im Jahr 2014 neu zu wählen ist, wird also auch künftig in der Lage sein, als Vertreter der Einwohner von Lützschena-Stahmeln deren Interessen in der Stadt gemäß ihrer Hauptsatzung zu vertreten und bei allen Angelegenheiten und Beschlüssen, welche die Ortschaft betreffen, mitzuwirken. Er behält das Recht, Anträge einzubringen, Anfragen zu stellen, dass seine Vertreter an der Ratsversammlung und den Sitzungen der Fachausschüsse teilnehmen und dort reden dürfen, über die Verwendung der Brauchtumsmittel und der ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben zugewiesenen Haushaltmittel zu entscheiden.