Die Chronik von Pfr. Ernst Moritz Reichel enthält für das Jahr 1863 – seinem Sterbejahr – nur wenige Einträge. Wir fügen deshalb an dieser Stelle Abschnitte aus dem Jahr 1833 ein:
25. Juli früh 5 U. starb im Gasthofe zu Hänichen der Tags zuvor bei Freiroda
durch einen Sturz von einem Frachtwagen u. Ueberfahr[un]g desselb. verunglückte
J. S. Noack, Schleifknecht bei Ottens in Leipzig u. ward in der folgenden
Nacht dahin von seinen Angehörigen abgeholt, ohne daß von Seiten des hiesigen
Pfarramts ein Hinderniß oder ein Anspruch auf Funeralgelder hätte erhoben
werden können). Nur eine Copie des LeichenschreibereiPassierscheins empfing
Pastor loci [Leichenpaß, die obrigkeitliche Bescheinigung, daß die Wegführung
einer Leiche von dem Sterbeorte u. deren Durchführung durch andere Parochien
behufs der Beerdigung od. Beisetzung an einem dritten Orte gestattet sei.
Die Einführung der Leichenpässe ist als eine allgemeine Maßregel theils
durch medicinalpolizeiliche Rücksichten, theils auch durch die Rücksichten
auf die Geistlichen des Sterbeortes wegen der ihnen zukommenden Funeralgebühren
veranlaßt worden Leichen, welche an ansteckenden Krankheiten gestorben sind,
dürfen in der Regel gar nicht transportirt werden; deshalb wird zur Ausstellung
eines jeden Leichenpasses das vorgängige Gutachten des Gerichtsarztes erfordert.
Die Funeralgebühren am Sterbeorte sind bei Wegführung einer Leiche in der
Regel nur dann zu bezahlen, wenn der Verstorbene der Parochie des Sterbeortes
als Parochian angehörte. In den Kirchspielen, welche der Leichentransport
berührt, sind Stolgebühren an Geistliche u. Kirchendiener nur dann zu entrichten,
wenn besondere kirchliche Functionen, wie z.B. der Empfang mit der Schule,
ausdrücklich in Anspruch genommen werden. d.Ü.].
Nachträglich ist noch zu bemerken, daß am 21. Juli Mustermann (Name geändert),
Handarb. in Lützschena, welcher seit 3 3/4 ungetraut mit der Ganssin aus
Profen bei Pegau gelebt hatte, nach Beseitigung aller Hindernisse u. mit
Erlaubnis des H. Ephorie-Verwesers D. Goldhorn - bei der bevorstehenden
Niederkunft der E. - in der Stille nach genossenem Abendmahle post vesperam
[nach dem Abendgebet d.Ü.], rechtmäßig verbunden - ein seltener Actus, zu
welchem ich mir ein besonderes Formular niederschrieb. Mustermann (Name
geändert) hatte sich schon früher durch Unziemlichkeiten in Worten u. Werken
Arrest zugezogen.
P.S. Dieser E. hat in derfolge wieder in Böhlitz einen Damenmantel aus einer
Kutsche gestohlen, ihn aber, verfolgt weggeworfen, und die That hierauf
geleugnet!