Leserbrief
      Bauplanung gegen Lützschena-Stahmeln?
      Mancher mag im jüngsten Amtsblatt (24.08.13) vom Bebauungsplan Nr.219 „Wohngebiet 
      am Heidegraben“ (in Lützschena) noch überrascht worden sein, v.a. aber vom 
      Bebauungsplan Nr.354 „Gewerbepark Stahmeln“. Mit dem ersten „ist die bisher 
      vorgesehene Bebauung westlich des Heidegrabens“ mit Wohngebäuden weggefallen. 
      Der zweite soll den bestehenden Plan für einen „Wohn- und Gewerbepark“ einstampfen 
      und durch ein reines Gewerbegebiet mit entsprechend höheren zulässigen Lärm- 
      und Schadstoffbelastungen ersetzen. Drei mächtige Hallen sollen sich vor 
      allem für Logistikunternehmen eignen, ein Warteparkplatz (vielleicht) die 
      zu erwartenden LKW-Staus abfangen. Auch hier ist Wohnbebauung gestrichen. 
      Dem allen sollen wir möglichst freudig zustimmen. 
      Auf der Bürgerversammlung am 8.7. ging es vor allem um Nr.354. Schönen bunten 
      Bildern und Versicherungen stand deutlich die Skepsis und Ablehnung vieler 
      Teilnehmer gegenüber, die sich offenbar gut an frühere Absichtserklärungen 
      etwa zur „Südabkurvung“ u.a. erinnern. -
      Zwei Monate vor der Eingemeindung von Lützschena-Stahmeln in die Stadt stand 
      im Leipziger Amtsblatt (Nr.24 vom 21.11.1998) ein ausführlicher Beitrag: 
      „Lützschena-Stahmeln – ein neuer Ortsteil von Leipzig“. Dort heißt es u.a.: 
      “Westlich der alten Gartenstadt Quasnitz entsteht heute das neue Wohngebiet 
      Quasnitz“ „am Bau eines Ortszentrums (wird) gearbeitet“ - und vor allem
      „Lützschena und Stahmeln sollen weiter zusammenwachsen. Der im November 
      1994 eröffnete Wohn- und Gewerbepark Stahmeln trägt dazu bei. 65 Hektar 
      werden mit Wohnungen, Büros und Gebäuden für Kleingewerbe bebaut. Ein Teil 
      ist für Verkehrswege vorgesehen, auf 15 Hektar entstehen parkähnliche Grünflächen…“ 
      (Hervorhebung W.W.) 
      Zu diesem Zeitpunkt wirkte das wie als ein amtliches Versprechen. Mit der 
      Eingemeindung übernahm die Stadt die Planungen der Gemeinde. Echtes Realisierungsbemühen 
      war dann allerdings kaum wahrzunehmen. -
      Gewiß, frühere Pläne sind zu überarbeiten (sh. allein B6n). Aber nicht durch 
      Streichen aller geplanten Wohnbebauung, nicht durch Einladung für zusätzliche 
      Schadstoffbelastungen, nicht durch einen ewigen „Faustkeil“ zwischen die 
      Ortsteile. „Mischgebiet“ läßt Wohnbebauung mit verträglichem Gewerbe zu, 
      also Einzelhandel, Speisewirtschaften, Beherbergungsgewerbe, Büros für gesundheitliche, 
      kulturelle, soziale Einrichtungen u.a.! Lützschena-Stahmeln hat viel für 
      die Industrieentwicklung im Norden Leipzigs getan. Nötig wäre jetzt endlich 
      zukunftsfähige Förderung für das Zusammenwachsen der Ortsteile zu einem 
      in sich geschlossenen Ortsteil von Leipzig – als Chefsache des OBM.
9.9.13 - Prof. Dr. Wolfgang Weiler