Leserbrief
Bauplanung gegen Lützschena-Stahmeln?
Mancher mag im jüngsten Amtsblatt (24.08.13) vom Bebauungsplan Nr.219 „Wohngebiet am Heidegraben“ (in Lützschena) noch überrascht worden sein, v.a. aber vom Bebauungsplan Nr.354 „Gewerbepark Stahmeln“. Mit dem ersten „ist die bisher vorgesehene Bebauung westlich des Heidegrabens“ mit Wohngebäuden weggefallen. Der zweite soll den bestehenden Plan für einen „Wohn- und Gewerbepark“ einstampfen und durch ein reines Gewerbegebiet mit entsprechend höheren zulässigen Lärm- und Schadstoffbelastungen ersetzen. Drei mächtige Hallen sollen sich vor allem für Logistikunternehmen eignen, ein Warteparkplatz (vielleicht) die zu erwartenden LKW-Staus abfangen. Auch hier ist Wohnbebauung gestrichen. Dem allen sollen wir möglichst freudig zustimmen.
Auf der Bürgerversammlung am 8.7. ging es vor allem um Nr.354. Schönen bunten Bildern und Versicherungen stand deutlich die Skepsis und Ablehnung vieler Teilnehmer gegenüber, die sich offenbar gut an frühere Absichtserklärungen etwa zur „Südabkurvung“ u.a. erinnern. -
Zwei Monate vor der Eingemeindung von Lützschena-Stahmeln in die Stadt stand im Leipziger Amtsblatt (Nr.24 vom 21.11.1998) ein ausführlicher Beitrag: „Lützschena-Stahmeln – ein neuer Ortsteil von Leipzig“. Dort heißt es u.a.: “Westlich der alten Gartenstadt Quasnitz entsteht heute das neue Wohngebiet Quasnitz“ „am Bau eines Ortszentrums (wird) gearbeitet“ - und vor allem
„Lützschena und Stahmeln sollen weiter zusammenwachsen. Der im November 1994 eröffnete Wohn- und Gewerbepark Stahmeln trägt dazu bei. 65 Hektar werden mit Wohnungen, Büros und Gebäuden für Kleingewerbe bebaut. Ein Teil ist für Verkehrswege vorgesehen, auf 15 Hektar entstehen parkähnliche Grünflächen…“ (Hervorhebung W.W.)
Zu diesem Zeitpunkt wirkte das wie als ein amtliches Versprechen. Mit der Eingemeindung übernahm die Stadt die Planungen der Gemeinde. Echtes Realisierungsbemühen war dann allerdings kaum wahrzunehmen. -
Gewiß, frühere Pläne sind zu überarbeiten (sh. allein B6n). Aber nicht durch Streichen aller geplanten Wohnbebauung, nicht durch Einladung für zusätzliche Schadstoffbelastungen, nicht durch einen ewigen „Faustkeil“ zwischen die Ortsteile. „Mischgebiet“ läßt Wohnbebauung mit verträglichem Gewerbe zu, also Einzelhandel, Speisewirtschaften, Beherbergungsgewerbe, Büros für gesundheitliche, kulturelle, soziale Einrichtungen u.a.! Lützschena-Stahmeln hat viel für die Industrieentwicklung im Norden Leipzigs getan. Nötig wäre jetzt endlich zukunftsfähige Förderung für das Zusammenwachsen der Ortsteile zu einem in sich geschlossenen Ortsteil von Leipzig – als Chefsache des OBM.

9.9.13 - Prof. Dr. Wolfgang Weiler