Das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport und der Eigenbetrieb Stadtreinigung informieren:

Städtischer Winterdienst räumt etwa 1/3 des Straßennetzes. 295 Arbeitskräfte können eingesetzt werden, auch in Lützschena-Stahmeln.
Die Winterdienstpflicht für Gehwege besteht für die Anlieger. Das bezieht sich auf Eigentümer der an den Straßen anliegenden Grundstücke. Zur Pflicht der Anlieger gehört das Räumen und Abstumpfen von Gehwegen, Stellflächen der Abfallbehälter, Freimachen von Hydranten, Absperrschiebern und Zugängen. Es darf nur Splitt oder Sand zum Abstumpfen benutzt werden. Der Gehweg muss von 7-20 Uhr, sonntags ab 8 Uhr in einer Breite von 1,20 m von Schnee geräumt und abgestumpft werden. Der Eigentümer kann eine dritte Person zur Räumung beauftragen. Verletzungen der Winterdienstpflicht können bis 500 € kosten.
Ordnungstelefon: 0341 1238888