Offener Brief
Kurze Südabkurvung ist gegen geltendes Recht festgesetzt – Stadt Leipzig in der Pflicht

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
das Bundesverwaltungsgericht hat am 19.12.2013 festgestellt, dass bei der Flugroutenfestlegung der FLK-Sitzung vom 08.11.2006 in Verbindung mit dem Planfeststellungsbeschluss von 2004 gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Die kurze Südabkurvung wurde und wird also derzeit unrechtmäßig beflogen. Gemäß nunmehr erlangter Rechtsprechung „müssen Flugrouten vor ihrer Festlegung daraufhin geprüft werden, ob ihre Benutzung geeignet ist, Gebiete zum Schutz von Natur und Landschaft erheblich zu beeinträchtigen“.
Offensichtlich ist die gewachsene Befindlichkeit der Gesellschaft zum Thema Fluglärm bei der Stadtverwaltung noch immer nicht in zu erwartendem Maße angekommen. Wie sonst erklärt sich, dass es die Stadt Leipzig div. Verbänden und Privatpersonen überlässt, sich unter Einsetzung privater finanzieller mittel über den Gerichtsweg für die Fauna der grünen Lunge Leipzigs, den Auenwald, einzusetzen.
Ungeachtet dessen ergeben sich aus dem Urteil für uns zunächst folgende Fragen an Sie:
1. Welche Informationen hat die Stadt Leipzig als FLK-Mitglied im Vorfeld der FLK-Sitzung vom 08.11.2006 über die Flugroutenänderungen erhalten?
2. Hat die Stadt Leipzig im Nachgang zur FLK-Sitzung die Rechtmäßigkeit dieser Flugrouten prüfen lassen? Wenn Nein, warum nicht?
3. Wird die Stadt Leipzig im Ergebnis des BverwG-Urteils aktiv werden, insbesondere hinsichtlich einer sofortigen Aussetzung der kurzen Südabkurvung bis zu der vom BverwG geforderten Prüfung der „ Auswirkungen der Flugrouten auf die betroffenen Schutzgebiete“. Wenn Ja, wie? Wenn Nein, warum nicht?

Darüber hinaus halten wir nochmals folgende bisherige Entwicklung fest:
- Im Planfeststellungsverfahren zur Start- und Landebahn Süd war die kurze Südabkurvung nicht enthalten.
- Der EU wird erklärt, über das Europäische Naturschutz/Vogelschutzgebiet führt keine Flugroute.
- Die Deutsche Flugsicherung bestätigt dem Flughafen Leipzig-Halle in 2006 die Nutzung der kurzen Südabkurvung auf max. 30 t und 44 Flüge im Jahr.
- Die Annahme der Petition zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung wurde 2013 lediglich durch die Stimmen der Bundes-CDU abgelehnt.
- Der seinerzeit die kurze Südabkurvung bestätigende Bundesverkehrsminister Tiefensee (SPD) erklärt, dass diese nach seinen heutigen Erkenntnissen nicht notwendig ist.
- Der komplette Leipziger Stadtrat fordert mit Stadtratsbeschluss die Abschaffung der kurzen Südabkurvung.

- Und nun bestätigt auch noch das Bundesverwaltungsgericht das Recht auf Klage gegen Flugrouten bei Verletzung des Beteiligungsrechts.
Wir fordern Sie auf, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
unterstützen Sie die Bürgerinitiativen und Verbände im Rechtsstreit zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung. Im konkreten Fall ist die Grüne Liga Sachsen e.V. mit Unterstützung unserer Bürgerinitiative für die Stadt Leipzig in Vorlage gegangen. Es bedarf seitens der Stadt Leipzig nun nur noch, dem Rechtstreit beizutreten und eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der strittigen kurzen Südabkurvung einzufordern.
Die Klägerin Stadt Leipzig wäre/ist in ihren eigenen Rechten verletzt. Der Auenwald ist Stadtforst und somit ist die Stadt Leipzig direkt betroffen.
Im Übrigen zeigen andere Kommunen, dass sie sich beherzt auch gerichtlich um die Lärmentlastung ihrer Bürger bemühen.

Zudem fordern wir die Stadt Leipzig auf, bei der nächsten Sitzung der Fluglärmkommission unter Berufung des Urteils eine sofortige Aussetzung der kurzen Südabkurvung einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmermann
Pressesprecher
BI "Gegen die neue Flugroute" / BI "Gegen Flug- und Bodenlärm"

www.fluglaermleipzig.de

Bürgerinitiative "Gegen die neue Flugroute"
Postfach 26 01 10
04139 Leipzig
info@fluglaermleipzig.de