Wurden die Bürger von Lützschena-Stahmeln
von der Stadt Leipzig getäuscht?
Am 26. August 2013 fand im TÜV-Gebäude in Stahmeln eine Präsentation der
Stadt Leipzig zur Gestaltung des Gewerbeparks Stahmeln statt. Ziel der Stadt
war eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan. Generell ist dieser
Schritt positiv zu bewerten, gäbe es da nicht einige Fakten, die die Stadt
Leipzig bei der Veranstaltung außen vor gelassen hat.
Den Bürgern wurde ein komplett neu gestaltetes Gewerbegebiet vorgestellt.
Das Ziel der Umgestaltung ist, das Gebiet für Investoren attraktiver zu
machen und die fehlenden Regelungen zum Lärm- und Emissionsschutz, welche
im alten VE-Plan nicht berücksichtigt wurden, festzulegen. Dabei sprachen
die Vertreter der Stadt davon, dass es keine Benachteiligungen für die Anwohner
geben wird. Bei der Gestaltung der großmodularen Hallen wurden ebenso Lärm-
als auch Emissionsrichtlinien, welche für Gewerbegebiete gelten, berücksichtigt.
Hierbei haben die Behörden bereits das erste mal getrickst. Denn der alte
VE-Plan der inzwischen eingemeindeten Gemeinde Stahmeln sah für das Gebiet
ein Gewerbe/Mischgebiet, bestehend aus kleinteiligem Gewerbe und Wohnbebauung
vor, dass dem Zusammenwachsen der Gemeinden Lützschena und Stahmeln dienen
sollte. Für derartige Gebiete gelten deutlich niedrigere Lärmwerte gegenüber
einem reinen Gewerbegebiet.
Ebenso wurde die Integrierung der Hallen in die Landschaft angepriesen,
welche die Belange des Naturschutzes berücksichtigen. Auch hier wurden wesentliche
Informationen den Bürgern vorenthalten. Ein Umweltgutachten der Stadt Leipzig
vom Mai 2013 stellt fest, dass das Vorhaben in dem Gewerbegebiet für die
Schutzgüter Boden, Klima und Luft ein sehr hohes Beeinträchtigungsrisiko
und für die Schutzgüter Oberflächenwasser und Landschaftsbild sich ein hohes
Beeinträchtigungsrisiko ergibt. Der Bericht stellt fest, dass das Vorhaben
aus landschaftsplanerischer Sicht nach Art und Umfang nicht vertretbar ist.
Damit nicht genug. Die Stadt Leipzig hat vor den Anwohner betont, dass es
sich auch nach dem neuen B-Plan um ein Gewerbegebiet handelt. In seiner
Internetpräsenz hat jedoch das Amt für Wirtschaftsförderung eben dieses
öffentlich vorgestellte Gewerbegebiet als Gewerbe- und Industriestandort
mit 24h-Betrieb und möglicher Ortsdurchfahrung angepriesen. Versucht die
Stadt Leipzig hier durch die Hintertür, das Gebiet als Industriestandort
aus rein wirtschaftlichen Interessen Großinvestoren schmackhaft zu machen
und die Bürger hinters Licht zu führen?
Eine deutlich höhere Lärm- und Luftbelastung am Tag und in der Nacht, nicht
nur für die unmittelbaren Anwohner im und am künftigen Industriestandort,
sondern auch für die Anwohner an den Hauptstraßen, wären aufgrund des erheblich
zunehmenden Gütertransports die Folge. Die Einwohner von Lützschena und
Stahmeln, sollten im eigenen Interesse die Entwicklungen zum B-Plan Nr.
354 im Auge behalten und sich auf einen Einspruch vorbereiten. Gerade die
Wohnungseigentümer im derzeitigen Gewerbe- und Mischgebiet haben eine bedeutende
Stimme, wenn es darum geht, den Plänen der Stadt Leipzig für die Errichtung
eines Industriegebietes in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnbebauungen
entgegen zu wirken. Die von der Stadt nicht ordnungsgemäß durchführte frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung, in welcher einerseits zu Stellungnahmen aufgefordert
wurde und andererseits wesentliche Informationen vorenthalten wurden, lassen
kein Interesse an einer objektiven Abwägung der baurechtlich relevanten
Schutzziele erkennen.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an die Siedlervereine Stahmeln
und Lützschena wenden.
Klaus Ranft – Vors. Siedlerverein Stahmeln - E-Mail: SV.Stahmeln@yahoo.de
Helmut Werther – Vors. Siedlerverein Lützschena - E-Mail: helmut.werther@freenet.de
Knauthe/Janzen