Wurden die Bürger von Lützschena-Stahmeln von der Stadt Leipzig getäuscht?

Am 26. August 2013 fand im TÜV-Gebäude in Stahmeln eine Präsentation der Stadt Leipzig zur Gestaltung des Gewerbeparks Stahmeln statt. Ziel der Stadt war eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan. Generell ist dieser Schritt positiv zu bewerten, gäbe es da nicht einige Fakten, die die Stadt Leipzig bei der Veranstaltung außen vor gelassen hat.
Den Bürgern wurde ein komplett neu gestaltetes Gewerbegebiet vorgestellt. Das Ziel der Umgestaltung ist, das Gebiet für Investoren attraktiver zu machen und die fehlenden Regelungen zum Lärm- und Emissionsschutz, welche im alten VE-Plan nicht berücksichtigt wurden, festzulegen. Dabei sprachen die Vertreter der Stadt davon, dass es keine Benachteiligungen für die Anwohner geben wird. Bei der Gestaltung der großmodularen Hallen wurden ebenso Lärm- als auch Emissionsrichtlinien, welche für Gewerbegebiete gelten, berücksichtigt. Hierbei haben die Behörden bereits das erste mal getrickst. Denn der alte VE-Plan der inzwischen eingemeindeten Gemeinde Stahmeln sah für das Gebiet ein Gewerbe/Mischgebiet, bestehend aus kleinteiligem Gewerbe und Wohnbebauung vor, dass dem Zusammenwachsen der Gemeinden Lützschena und Stahmeln dienen sollte. Für derartige Gebiete gelten deutlich niedrigere Lärmwerte gegenüber einem reinen Gewerbegebiet.
Ebenso wurde die Integrierung der Hallen in die Landschaft angepriesen, welche die Belange des Naturschutzes berücksichtigen. Auch hier wurden wesentliche Informationen den Bürgern vorenthalten. Ein Umweltgutachten der Stadt Leipzig vom Mai 2013 stellt fest, dass das Vorhaben in dem Gewerbegebiet für die Schutzgüter Boden, Klima und Luft ein sehr hohes Beeinträchtigungsrisiko und für die Schutzgüter Oberflächenwasser und Landschaftsbild sich ein hohes Beeinträchtigungsrisiko ergibt. Der Bericht stellt fest, dass das Vorhaben aus landschaftsplanerischer Sicht nach Art und Umfang nicht vertretbar ist.
Damit nicht genug. Die Stadt Leipzig hat vor den Anwohner betont, dass es sich auch nach dem neuen B-Plan um ein Gewerbegebiet handelt. In seiner Internetpräsenz hat jedoch das Amt für Wirtschaftsförderung eben dieses öffentlich vorgestellte Gewerbegebiet als Gewerbe- und Industriestandort mit 24h-Betrieb und möglicher Ortsdurchfahrung angepriesen. Versucht die Stadt Leipzig hier durch die Hintertür, das Gebiet als Industriestandort aus rein wirtschaftlichen Interessen Großinvestoren schmackhaft zu machen und die Bürger hinters Licht zu führen?
Eine deutlich höhere Lärm- und Luftbelastung am Tag und in der Nacht, nicht nur für die unmittelbaren Anwohner im und am künftigen Industriestandort, sondern auch für die Anwohner an den Hauptstraßen, wären aufgrund des erheblich zunehmenden Gütertransports die Folge. Die Einwohner von Lützschena und Stahmeln, sollten im eigenen Interesse die Entwicklungen zum B-Plan Nr. 354 im Auge behalten und sich auf einen Einspruch vorbereiten. Gerade die Wohnungseigentümer im derzeitigen Gewerbe- und Mischgebiet haben eine bedeutende Stimme, wenn es darum geht, den Plänen der Stadt Leipzig für die Errichtung eines Industriegebietes in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnbebauungen entgegen zu wirken. Die von der Stadt nicht ordnungsgemäß durchführte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, in welcher einerseits zu Stellungnahmen aufgefordert wurde und andererseits wesentliche Informationen vorenthalten wurden, lassen kein Interesse an einer objektiven Abwägung der baurechtlich relevanten Schutzziele erkennen.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an die Siedlervereine Stahmeln und Lützschena wenden.
Klaus Ranft – Vors. Siedlerverein Stahmeln - E-Mail: SV.Stahmeln@yahoo.de
Helmut Werther – Vors. Siedlerverein Lützschena - E-Mail: helmut.werther@freenet.de

Knauthe/Janzen