STADT LEIPZIG 11.11.2015
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -


S I T Z U N G S P R O T O K O L L

der 14. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln
am Montag, 09.11.2015, 18:30, in Lützschena-Stahmeln, Zimmer 3 der ehemaligen Grundschule Lützschena, Am Bildersaal 4

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.

TOP 2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Es sind 5 von 5 Ortschaftsräten anwesend. Der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Weber und Herr Schneider festgelegt. Unter TOP 10 Sonstiges wird die Anfrage des Amtes für Statistik und Wahlen zur Umbenennung des Teilstücks Radefelder behandelt.

TOP 3 Protokollkontrolle

Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 19.10.2015 erhalten und bestätigen es.

Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:
• Ein gültiger Bebaungsplan für das Wohngebiet am Heidegraben ist festgelegt und öffentlich im Rathaus der Stadt Leipzig einsehbar.
• Der Fahrbahnschaden in der Straße Aue wird repariert.
• Zur Ausgleichsmaßnahme Schulstraße 3. Bauabschnitt in Stahmeln erfolgt noch eine Antwort vom Bürgerbüro des OBM an den Ortschaftsrat.

TOP 4 Einwohnerfragestunde

• Durch die Einheitswertberechnung von 1935 wurde der Einheitswert für die Grundsteuer von Stadt und Land unterschiedlich festgelegt. Bei der Eingemeindung der Ortschaft nach Leipzig wurde diese nicht berücksichtigt. Dadurch sind die Steuern von Grundstücken der Kernstadt und der Ortschaften zu Ungunsten der eingemeindeten Ortschaften bei gleicher Grundstücksgröße unterschiedlich. Hier müsste eine Anpassung erfolgen, um die Gleichbehandlung zu gewährleisten.
• Die Mühle in Stahmeln wurde verkauft. Hier sollte der Ortschaftsrat den neuen Besitzer GRK Holding AG für die Vorstellung von Planungen in eine Ortschaftsratssitzung einladen.
• Im Gebiet der Ortschaften wird ein zunehmender Pilzbefall der Eschen beobachtet. Dadurch kann es zu einer erhöhten Verkehrsgefährdung durch abgestorbene Bäume oder Baumteile kommen. Es wird eine Kontrolle der Standfestigkeit der Bäume in der Ortschaft durch den Bauhof veranlasst.
• Der Weg von Lützschena nach Stahmeln (am Friedhof entlang) wird durch Unkrautwuchs zunehmend eingeengt. Es wird der Bauhof informiert.
• Im Versammlungsraum Am Bildersaal 4 ist die Mikrofonanlage nur noch eingeschränkt nutzbar. Es wird der Bauhof informiert.

TOP 5 DS-01777 Abfallwirtschaftssatzung, gültig ab 01.01.2016

Es werden nur die Änderungen aufgeführt. Einige Auszüge daraus: Ein Grundstück ist jedes zusammenhängende Grundeigentum desselben Eigentümers. Alttextilien sind tragbare Kleidung und Schuhe sowie Textilien aus Natur- und Kunstfasern mit Ausnahme textiler Bodenbeläge. Für Bioabfälle, die über die Biotonne gesammelt werden, sind mindestens 10L pro Person vorzuhalten. Zur Kompostierung nicht geeignete Bioabfälle sind von Krankheiten befallene oder nicht einheimische Pflanzen, behandeltes Holz, gekochte Essensreste, Fleisch-, Wurst- und Fischreste sowie Milchprodukte.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

TOP 6 DS-01778 Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2016

In 2016 nehmen gegenüber 2015 die durchschnittlichen Jahresausgaben pro Nutzer für die Abfallentsorgung in Abhängigkeit von der Ausstattung voraussichtlich zwischen 0,69 € und 1,78 € ab. Lediglich Nutzer von 60 und 80 Liter Behältern haben zwischen 0,70 € und 2,13 € pro Jahr mehr zu zahlen. Grünschnittmarken bleiben unverändert.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.


TOP 7 DS-01779 Straßenreinigungssatzung, gültig ab 01.01.2016

Es gibt keine Änderungen für die Ortschaft. Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

TOP 8 DS-01780 Straßenreinigungsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2016

Für die Reinigungsklasse A0 (1x wöchentlich ohne Gehweg) erhöht sich die Gebühr um 0,10 € pro Jahr und Straßenfrontmeter. Für die Reinigungsklasse A1 (1x wöchentlich mit Gehweg) erhöht sich die Gebühr um 0,20 €.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

TOP 9 Information und Beratung zur Vorlage zum Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2015

Die Grundschule in Stahmeln ist ausgewogen belegt. Es wird geschätzt, dass ca. 10 Schüler bis 2018 hinzukommen. In der Ortschaft gibt es 2 Schulgebäude mit 141 Schülern in 7 Klassen. Die 2 Schulstandorte in der Ortschaft sind nicht optimal. Die Schule am Windmühlenweg soll auf eine zweizügige Grundschule mit 8 Klassen erweitert werden. Im Anschluss an die Inbetriebnahme des Schulobjektes am Opferweg in Wahren soll auch eine Veränderung der Schulbezirke vorgenommen werden.

Beschluss 41/11/15: Der Ortschaftsrat beschließt:
1. Der vorliegende Schulentwicklungsplan muss zeitlich konkretisiert werden. Das betrifft die Rekonstruktion des Objektes am Windmühlenweg und die Außerdienststellung der Grundschule Stahmelner Höhe.
2. Der Ortschaftsrat schlägt vor, die Grundschule Stahmeln zur Nachnutzung als Hort festzulegen.

Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

TOP 9 Sonstiges und Informationen

• Wegen der Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes bekommt der Ortschaftsrat nur noch Daten für Jubiläen im 5-Jahresraster ab dem 70-jährigen Jubiläum übermittelt, für über 100-jährige jedes Jahr. Der Ortschaftsrat wird bei der Stadt anfragen, ob die monatliche Liste weiterhin für alle Jubilare abrufbar sei.
• Radefelder Weg – Hausnummerierung (Mitteilung der Stadt):
Für das Gebäude auf dem Flurstück 54 a der Gemarkung Quasnitz, Radefelder Weg 2b wurde ein Bauantrag zum Umbau in 3 Reihenhäuser gestellt. Aufgrund der historisch gewachsenen Hausnummerierung des Radefelder Weges, ist eine eindeutige Adressvergabe nicht möglich. Der Radefelder Weg beginnt an der Halleschen Straße mit den Hausnummern 2b, 2c, 2d auf der linken Seite, 2a auf der rechten Seite (Areal der ehemaligen Sternburgbrauerei). Nach ca. 340 Metern kommt links die Hausnummer 1, fortlaufend bis zur Hausnummer 35 und dann wieder rechts beginnend (ca. gegenüber Nummer 1) mit der Nummer 37 fortlaufend bis zur 50.
Aus Ordnungs- und Orientierungsgründen möchten wir dem Ortschaftsrat eine Teilumbenennung des Radefelder Weges zwischen Hallesche Straße und Bahnstraße vorschlagen. Gegenwärtig sind 4 Anlieger betroffen (Radefelder Weg 2a und 2b z.Z. ungenutzt, 2c und 2d bewohnt).
Der Ortschaftsrat hält den Vorschlag für sinnvoll, behält sich aber einen Vorschlag für die Namensgebung für die nächste Ortschaftsratssitzung vor. Das Preußische System für die Nummerierung sollte, wie in dem gesamten Wohngebiet Gartenstadt Quasnitz beibehalten werden.
• Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Stadtrat behandelt. Der Ortschaftsrat wird in die weitere Bearbeitung für den ortschaftsbezogenen Teil einbezogen. Herr Hesse vom Flughafen ist bereit, die Planung den Ortschaftsräten vorstellen.
• Am 30.11.2015 findet ein Treffen der Arbeitsgruppe zum Einsatz der Mittel aus dem Lastenteilungsvertrag in der Auwaldstation statt.
• Die Standfestigkeit der Bäume in der Jungfernstiege ist durch die Bauarbeiten am Brunnen nicht mehr gewährleistet bzw. die Bäume schädigen die Treppenanlage. Es muss noch die Kostenfrage der Fällung und die Neuanpflanzung von kleineren Bäumen geklärt werden.
• Am 09.12.2015 zwischen 10:00 und 12:00 Uhr findet eine Informationsveranstaltung im Neuen Rathaus Raum 258 zum Thema Landwirtschaft und Kulturlandschaft statt. Gegen 12:45 Uhr geht es auch um die Umsetzung des Nordraumkonzeptes.
• Die Vereine werden an die termingerechte Abrechnung der Brauchtumsmittel erinnert.