STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -


S I T Z U N G S P R O T O K O L L

der 38. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln
am Montag, 22.01.2018, 18:30, in Lützschena-Stahmeln, in der Grundschule Lützschena, Raum 04 Windmühlenweg 4

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.

TOP 2 Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Es sind alle Ortschaftsräte anwesend. Der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Kühne und Herr Schubert festgelegt. Frau Ziegler schlägt eine Ergänzung der Tagesordnung mit TOP 10 „interne Sitzung“ vor, da es eilige Angelegenheiten gibt, die noch intern beraten werden sollen. Die Ortschaftsräte sind mit dem Vorschlag einverstanden und stimmen der internen Beratung als nichtöffentlicher Teil im Anschluss zu.

TOP 3 Protokollkontrolle

Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 11.12.2017 erhalten und bestätigen es.

Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:
• Neupflanzungen von Bäumen als Ersatz der gefällten Linden Am Bildersaal sind noch nicht bekannt.
• Bei mehrfachen Kontrollen durch das Verkehrs- und Tiefbauamt an der Halleschen Straße wurden bisher nur geringe Wasseransammlungen stadteinwärts festgestellt. Bei den nächsten starken Regenereignissen werden nochmals Kontrollen durchgeführt. Derzeit besteht aus Sicht des Verkehrs- und Tiefbauamtes aufgrund der nur geringen Pfützenbildung kein dringender Handlungsbedarf.
• Die Reparatur Stahmelner Straße am Sportplatz ist noch offen.
• Zu den Straßenausbaubeiträgen für die Stahmelner Straße gab es eine Beratung in Information der Anlieger an der auch Vertreter des Ortschaftsrat anwesend waren. Die Beteiligung an den Kosten für den Straßenausbau von 1994, den die Gemeinde getragen hat, ist ausgeschlossen. Offen ist nur die Behandlung des Teilstücks bis zur Sorben Str., den die Stadt Leipzig finanziert hat. Es kann die schriftliche Präsentation angefordert werden.
• Die Straße Heidegraben ist noch nicht in die Straßenbaulast des Verkehrs- und Tiefbauamtes übergegangen. Vor der Übernahme der öffentlichen Straßen muss die Reparatur durch den Erschließungsträger erfolgen.
• Zu den zugeparkten Grünflächen innerhalb der Höfe in der Gartenstadt, hat Frau Ziegler im Wort des Auen-Kurier 01/2018 um mehr Rücksichtnahme gebeten.
• Zu mehr Kontrollen vom Ordnungsamt für den ruhenden Verkehr wurde das Ordnungsamt informiert.
• Der Sparkassenbus ohne Belegdrucker hält dienstags. In Lützschena ehemaliger Gasthof 11:30 - 12:00 Uhr, Stahmeln ehemals REWE 12:15 - 12:30 Uhr (Ort kann sich durch die Baustelle ev. ändern)

TOP 4 Einwohnerfragestunde

• Am Bildersaal liegen noch Bruchschäden vom Sturm. Es wird der Bauhof informiert.
• Der Weg Auf der Höhe unterhalb Richtung Jägergraben ist verschlammt. Es wird der Bauhof informiert.
• Die Nachfrage zu den Begehungsprotokollen für die Kontrolle des Straßenzustands der Stahmelner Str. wird dahingehend beantwortet, dass diese verwaltungsinternen Protokolle nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Frage, ob der Ortschaftsrat die Unterlagen für die Entscheidung der Kostenaufteilung zwischen Stadt und KWL einsehen kann, konnte nicht beantwortet werden.
• Am Bildersaal entsteht am Hort bei der Abholung der Kinder zwischen den parkenden, wendenden und fließenden Verkehr an den Einengungen eine Stausituation, die zu chaotischen Zuständen führt. Deshalb ist es aus Sicht der Bürger und des Ortschaftsrates dringend geboten, die Straße Am Bildersaal durchgehend als Einbahnstraße festzulegen. Es wird das Verkehrs- und Tiefbauamt informiert. Weiterhin sollte der KITA-Träger informiert werden, um die Eltern auf die Situation hinzuweisen.

TOP 5 Information zu Vorhaben für Lützschena-Stahmeln aus dem Nordraumkonzept

Frau Hähle-Posselt Abteilungsleiterin unternehmensnahe Dienste informierte, dass es eine formelle Planung für den Leipziger Nordraum zur Verbesserung der Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit der Region ist. Die benachbarten Gemeinden sind einbezogen und so konnte die Verknüpfung der Grünstrukturen im „Dreieckswald Lützschena/Scheuditz“ erreicht werden. Die Umsetzung der Sofortmaßnahmen erfolgt nach Vorschlägen der Ortschaftsräte durch die bereitgestellten Finanzmittel zu den Sofortmaßnahmen, zum Beispiel 2017/2018 von jeweils 1,05 Mio. €, die Fortsetzung ist geplant.
Es wurde in Lützschena-Stahmeln folgende Vorhaben vorbereitet oder realisiert:
- Geh-/Radweg am Heidegraben Freirodaer Weg/Zum kalten Born/Kirschallee
- Errichtung Spielplatz an der Kirschallee
- Erneuerung Baumpflanzungen am Fußweg Hallesche Straße
- Papierkorb Am Pfingstanger
- Vorplanung Geh-/Radweg vom S-Bahnhaltepunkt zum Gewerbegebiet Stahmeln
- Planung P+R Platz am S-Bahnhaltepunkt
- Planung für Erneuerung Grünanlage Radefelder Weg/Bahnstraße mit Denkmal
- Machbarkeitsstudie für Weg entlang Heidegraben am Sportplatz
Für Landwirtschaft und Flächenkäufe werden Mittel vorgehalten. Für das Flurneuordnungsverfahren wurden Gelder zur Verfügung gestellt.

TOP 6 Beschlussfassung zu VI-DS-03930- Bebauungsplan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost", Anhörung

Herr Christiansen, Stadtplanungsamt, erläuterte Anlass und Grundzüge des Bebauungsplanes. Es handelt sich um ca. 56 ha Planfläche, von der ca. 36 ha versiegelt werden können. Der dafür erforderliche Ausgleich soll neben Maßnahmen innerhalb des Plangebietes und im unmittelbaren Umfeld hauptsächlich außerhalb des Plangebietes, teilweise wesentlich entfernt, erbracht werden. Dabei soll auch eine Fläche oberhalb des Stahmelner Wohngebietes Schulstraße nicht mehr wie ursprünglich bei der Freilenkung der Grundstücke vom OR gefordert, mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden, sondern als extensive ackerbauliche Nutzung als CEF-Maßnahme ausgeführt werden.
Randgebiete im Plan gehören der Stadt Leipzig, dadurch werden die vorhanden Geh-/Radwege weiterhin gesichert. Bedenken des Ortschaftsrates, das diese für die öffentliche Nutzung verloren gehen können, teilt Herr Christiansen nicht. Sie sind planerisch festgesetzt.
Im Süden des Plangebietes ist ein privates Regenwasserrückhaltebecken von rund 2 ha festgesetzt, die Anfragen der Ortschaftsräte zur Ableitung und möglicher Regelung der Einleitmengen beantwortet Frau Zàbojnik. Im B-Plan gibt es dazu keine Ausführungen. Sie erklärt, dass mit einer dauerhaften mechanischen Drosselung auf 200 l/s der Abfluss in den Heidegraben erfolgen wird.
Der hier entstehende Grüngürtel soll nicht, wie vom Ortschaftsrat ursprünglich gewünscht mit schnellwachsenden auch immergrünen Gehölzen bepflanzt werden, sondern mit Büschen und anderen einheimischen Laubgehölzen.
Die Querungsmöglichkeit zwischen Gleis und Fuß- und Radweg ist maximal an 3 Stellen vorgesehen, nähere Angaben sind dazu nicht möglich

Beschluss 91/01/18: Nach nochmaliger eingehender Prüfung kann der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost" nicht mehr zustimmen.

Begründung:
Die Belange der Ortschaft sind nicht ausreichend berücksichtigt.
Das betrifft die Ableitung des Oberflächenwassers über den Heidegraben.
Mit dem B-Plan wird einer Versiegelung von 36 ha Fläche zugestimmt, ohne dass die entstehenden abzuleitenden Oberflächenwässer hinreichend bestimmt sind (neuer Straßenausbau, Unklarheit zur inneren Bebauung, Wege und Dachbegrünung). Die Abklärung wird dem weiteren Bauablauf überlassen.
Durch die zunehmenden Starkregenereignisse staut sich bereits jetzt das Wasser im Heidegraben an und droht auf die anliegenden Wohngrundstücke zu fließen.
Das ist aus Sicht des Ortschaftsrates nicht bei der Bemessung der möglichen Abflussmenge des Heidegrabens eingeflossen. Derzeit werden 600 l/s aus den bestehenden Bebauungen und 200 l/s durch die Bahn eingeleitet. Die zusätzlichen geplanten 200 l/s sollen zwar der wasserrechtlichen Genehmigung entsprechen, werden aber vom Ortschaftsrat angezweifelt.
Die vorgesehene externe Ausgleichsmaßnahme "Wohngebiet Schulstraße." als extensive ackerbauliche Nutzung als CEF-Maßnahme kann nicht zugestimmt werden.
Dies hat der Ortschaftsrat bisher im B-Planverfahren übersehen, da er froh war, einen Ausgleich innerhalb der Ortschaft zu haben. Diese Fläche ist in den Beratungen zum Flächennutzungs- und im Landschaftsplan für die Fortsetzung des Grüngürtels vorgesehen und zweckbestimmt. Nur unter dieser Prämisse, ist es dem Ortschaftsrat gelungen, dass diese vorgesehene Bebauungsfläche von der Stadtverwaltung zurückgenommen wurde. Auch eine Bürgeranfrage liegt für diese Fläche zur Anpflanzung einer Waldfläche vor.
Der von den Anliegern erhoffte Lärmschutz gegenüber Güterterminal und der B 6 kann mit der CEF-Maßnahme nicht erreicht werden.
Es muss zumindest eine Festsetzung als Grünfläche erfolgen, die auch Lebensraum für die betroffenen Vogelarten bietet und den berechtigten Interessen der Bürger nachkommt.

Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

TOP 7 Information und ggf. Beschlussfassung zu den städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ (VI-DS-3930-DS-01)

Frau Zàbojnik stellte den Vertrag vor. Die Kompensationsmaßnahmen können wegen fehlender Flächen nicht im Plangebiet und nur teilweise in der Nähe realisiert werden. Folgende Kompensationsmaßnahmen wurden festgelegt:
- Zur Deckung des Ausgleichs rechnet die Stadt Leipzig auf den Ausgleichsbedarf vom Ökokonto des Vorhabenträgers für bereits vom Vorhabenträger umgesetzte Maßnahmen auf dem Exerzierplatz in Leipzig-Lindenthal an.
- Begrünungsmaßnahme südlich der Kleingartenanlage Lindenthal
- Aufforstung einer Allee am Bismarckturm (Schrägweg nördlich)
- Förderung Feldvögel – Gundorf (naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung)
- B-Plan E-79 „Wohngebiet Schulstraße“ wird nicht genutzt und wird dem B-Plan 236 zur extensiven landwirtschaftlichen Nutzung (naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung) zugeführt.
- Offenlegung Wischke mit randlicher Bepflanzung (Bäume und Sträucher)
- Entsieglungsmaßnahmen in Waldpolenz (Brandis)
Der Ortschaftsrat ist mit der Kompensation an weit entfernten Standorten nicht einverstanden. Insbesondere ist er auch mit der Umwandlung der Schall- und Sichtschutzmaßnahme Waldanpflanzung für die Anwohner aus dem B-Plan E-79 „Wohngebiet Schulstraße“ in eine Blühwiese nicht einverstanden und bemängelt, dass er nicht in die Planung einbezogen wurde. Auch wurde der Vertragsentwurf dem Ortschaftsrat überhaupt nicht zur Behandlung überwiesen.

TOP 8 Information und ggf. Beschlussfassung zum Antrag SPD-Fraktion "Lokale Demokratie stärken" und Verwaltungsstandpunkt dazu (VI-A-04407-NF-02
und VI-A-04407-VSP-01)

Stadtrat Herr Geisler SPD-Fraktion erläuterte den Antrag der SPD und den Verwaltungsstandpunkt VI-A-04407-VSP-01 dazu. Die Fraktion war in den Ortschaften und Stadtbezirken und hat viele Unzulänglichkeiten erfahren, die es abzustellen gilt. Die von der Stadt vorgesehenen Maßnahmen reichen dem Antragsteller nicht aus und er bittet um das Votum zum Antrag der SPD.
Um eine bessere Arbeit der Ortschaftsräte/Stadtbezirksbeiräte zu erreichen, schlägt die SPD-Fraktion folgende Ergänzungen vor:
- einheitliches und transparentes Verfahren sowie Überprüfung der personellen Ausstattung des Büros für Ratsangelegenheiten
- Einheitliche räumliche Bedingungen incl. technischer Ausstattung
- Umstellung auf papierloses Arbeiten mit dazugehöriger technischer Ausrüstung und einheitlicher Emailadressen
- Beratungsfolge anpassen
- Schulungen und Weiterbildung für die Gremien
- begrenztes Budget für Öffentlichkeitsarbeit, Druckerzeugnisse o.ä. bereitstellen
Beim Ortschaftsrat steht die Beratungsfolge bei der Behandlung von Vorlagen und Anträgen und Stärkung des BfR besonders im Fokus. Für die Ortschaft ist die Verbesserung der Beratungsräume besonders dringend, Raum ist recht klein, keine Heizung während der Ferien, kaum Platz für Präsentationen.

Beschluss 92/01/18: Der Ortschaftsrat stimmt der Vorlage VI-A-04407-NF-02 "Lokale Demokratie stärken" zu.

Votum: 5/0/0 (dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 0)

TOP 9 Sonstiges und Informationen

• Die Firma Druckpartner Maisel aus Radefeld stellte sich als neuer Verleger des Auen-Kurier vor. Bei der Verteilung des Auen-Kurier im Januar gab es das Problem, dass die Anzahl der Exemplare zur Verteilung nicht ausreichte. Ab dem nächsten Monat sollen erst die privaten Haushalte beliefert werden, bevor an die Sammelstellen ausgegeben wird.
• Zur Ausstellung „Maximilian Speck von Sternburg und seine Erben“ am 26.02.2018 sind die Anmeldungen über dem Heimatverein ausgebucht.
• Am 03.02.2018 findet die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lützschena-Stahmeln im Feuerwehrgebäude in Lützschena statt. Die Ortschaftsräte sind dazu eingeladen.