STADT LEIPZIG
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
- V. Wahlperiode -


S I T Z U N G S P R O T O K O L L

der 44. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln

am Montag, 13.08.2018, 18:30, in Lützschena-Stahmeln, in der Grundschule Lützschena, Raum 04 Windmühlenweg 4

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.

TOP 2   Feststellungen der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Der Ortschaftsrat ist vollzählig und beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden Sitzung werden Herr Kühne und Herr Schubert festgelegt.

TOP 3 Protokollkontrolle

Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 11.06.2018 erhalten und bestätigen es.

Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben noch weiter offen:

·           Der Heidegraben unterhalb war beim letzten Regenereignis am 27.07.2018 wieder gefüllt. Durch den kurzfristigen Einsatz von Herrn Schubert wurde der Abfluss wieder freigelegt, da die betreuende Firma den Einsatz bis zum nächsten Regen nicht durchführen konnte. Dank an die Firma Schubert. Es besteht noch Handlungsbedarf. Der Ortschaftsrat wird ein weiteres Gespräch mit Stadtverwaltung und Firma suchen.

·           Zu den Widersprüchen zum Leit- und Schardeich bei der Landesdirektion gab es eine Veranstaltung. Den Widerspruchsführern wird ein Bescheid zugestellt, hier können Kosten entstehen.

·           Die Erarbeitung der Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragsatzung in der Stadt Leipzig wird sich bis Ende 2018/Anfang 2019 lt. Stadtrat Geißler verzögern.

·           Die Frage zur Nutzung des privaten Grundstücks an der Halleschen Straße/Ecke Elsteraue zum Parken und dadurch entstehende Müllablagerungen, ist noch in Arbeit.

·           Zum Ersatz des Funkverteilermastes der Telekom für das D1-Netz gibt es noch keine neuen Informationen.

·           Das Problem am S-Bahnhaltepunkt Lützschena durch parkende PKW kann z.Z. nicht gelöst werden, da die Bahn derzeit noch nicht sagen kann, welche Flächen für einen P+R-Platz freigegeben werden können. Das Ordnungsamt wird die Situation beobachten. Der Ortschaftsrat fragt noch einmal nach.

·           Zur Änderung B-Plan Gewerbepark Stahmeln gibt es noch keine neuen Informationen.

·           Der Ausbau und/oder Anbau der Schule in Lützschena ist gegenwärtig nur in Planung. Für die Vergrößerung des Speiseraumes in der Schule Stahmeln gibt es noch keine Lösung.

 

TOP 4 Einwohnerfragestunde

·           Am neuen Ortseingangsschild "Leipzig" von Lützschena nach Stahmeln, fehlt die Angabe des Ortsteils Stahmeln. Das Problem der unklaren Beschilderung mit dem 70 Km/h Schild am Ortsausgang Lützschena Richtung Stahmeln besteht weiterhin. Es wird das Verkehrs- und Tiefbauamt informiert.

·           Bei den Rad-/Fußwegen am Jägergraben von der Bahnstraße zur Halleschen Straße und unterhalb Hallesche Straße von Lützschena nach Stahmeln wird die nutzbare Breite durch die Grasnarbe immer mehr eingeengt. Es wird das Verkehrs- und Tiefbauamt informiert.

·           Vor den Baumaßnahmen an der Stahmelner und der Halleschen Straße wurden Straßenkontrollen durch das Verkehrs- und Tiefbauamt durchgeführt, anfallende Schäden in der Stahmelner Straße werden durch erneute Straßenkontrolle nach Bauende erfasst und beseitigt werden. Für die Endabnahme bemüht sich der Ortschaftsrat um eine Teilnahme. Das Anschreiben an den Bürger wird zur Klärung übergeben.

·           Am Heidegraben wird das Mähgut durch die ausführende Firma liegen gelassen mit der Begründung, dass der Gewässerrand nicht befahrbar sei, wird in die Klärung gem. Punkt 1 der Protokollkontrolle einbezogen.

·           Der Auen-Kurier konnte nicht überall zugestellt werden, da die Anzahl der Exemplare nicht ausreichte.

·           Zur fehlenden Zustellung des Amtsblatts wurde darauf hingewiesen, dass ohne massive Beschwerden von Bürgern keine Besserung eintreten wird.

·           Es wird gebeten, Am Bildersaal am Weg zum Friedhof ein Schild Schrittgeschwindigkeit“ anzubringen, da kein separater Fußweg vorhanden ist. Es wird das Verkehrs- und Tiefbauamt informiert.

·           Oberhalb des Radefelder Weges nach der Bahn links liegt ein altes Sofa und am Pfingstanger vor der ersten neuen Brücke links liegt Bauschutt. Es wird LOS informiert.

·           Die Bautätigkeit am Einkaufsmarkt kann erst nach Brutende der Schwalben wieder aufgenommen werden.

TOP 5 Beratung DS-05605-NF-01 Satzung zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig

Herr Schöber von der Schulnetzplanung der Stadt Leipzig erläuterte die Satzung. In der neuesten Fassung wurde die Karte berichtigt. Der Schulnetzplan ergänzt die Festlegung der Schulbezirksgrenzen inhaltlich und ist das entscheidende Dokument für die Kapazitäten der Schulen. Die hier behandelte Satzung legt nur die Grenzen der Schulbezirke fest. Durch gemeinsame Schulbezirke sollen die Kapazitäten besser genutzt und ausgeglichen werden. Der Richtwert für die Klassenstärke liegt bei 25 Schülern, Leipzig hat im Durchschnitt 22,5 Schüler. Ziel ist einen gemeinsamen Schulbezirk mit mehreren Schulen zu bilden, um eine flexible Auslastung zu erreichen, ohne die Schulbezirksgrenzen ändern zu müssen.

Gemeinsamer Schulbezirk NW 4:

Grundschule Stahmelner Höhe 1 (Schulen Stahmeln und Lützschena),

Grundschule Jungmannstraße 5 (Paul-Robeson-Schule),

Grundschule Diderotstraße 37 (Wilhelm-Hauff-Schule),

Grundschule Gustav-Kühn-Straße 1 (39. Schule),

Grundschule Lindenthal (Alfred-Kästner-Schule)

Das Auswahlverfahren für die Anmeldung und Aufnahme in eine Schule, ist nicht Teil der Satzung, sondern wird durch die Schulleiter im Einvernehmen mit dem Landesamt für Schule und Bildung bestimmt. Auswahlkriterien sind u.a. die Länge des Schulweges und die Schulwegsicherheit. Die Stadt kann dabei keine Vorgaben der Kriterien machen.

Beschluss 112/08/18: Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln lehnt die Satzung zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig ab.

Begründung:

Der Schulbezirk ist zu groß. Daraus ergeben sich zu viele Unsicherheiten. Die Satzung kann nur als Verlagerung und nicht zur Behebung bestehender Probleme an den Schulen angesehen werden. Die Schaffung von großen Schulbezirken löst keine Kapazitäts- und Bauzustandsprobleme in den Schulen.

Das Aufnahmeverfahren und Kriterien sind nicht rechtssicher gelöst.

Nicht beachtet wurde mit einem größeren Schulbezirk das Bestehen von zwei Schulgebäuden in der Ortschaft und an der Stadtgrenze. Dies führt schon jetzt zu Aufnahmeproblemen, die sich mit dem größeren Schulbezirk noch verstärken werden. Eine Änderung ist nur mit einem zentral gelegenen Schulneubau in Lützschena/Stahmeln gegeben.

Votum: 5/0/0              (dafür: 5         dagegen: 0    Enthaltungen: 0)

TOP 6 Sonstiges und Informationen

·                    Aktuelle Informationen der Fluglärmkommission sind auf der Homepage von Lützschena-Stahmeln hinterlegt.

·                    Die Petition zur kurzen Südabkurvung und Beschränkung auf 30 t Abfluggewicht wurde abgelehnt. Nach der Sommerpause wird sich der Ausschuss auf Bitten der Stadträte erneut mit der Petition auseinandersetzen.