Der Ortschaftsrat von Lützschena-Stahmeln

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Dem im Jahr 2019 gewählten Ortschaftsrat gehören an:

Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung entscheidet der Ortschaftsrat im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Haushaltmittel über die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, die Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht. Zu seinen Aufgaben gehören die Pflege des Ortsbildes und die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht, die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft, die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums, die Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften sowie die die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten. Zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben werden ihm angemessene Haushaltmittel zur Verfügung gestellt und gemäß dem Eingemeindungsvertrag Brauchtumsmittel.

Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten der Stadt, die die Ortschaft betreffen, insbesondere bei der Aufstellung der ortsteilbezogenen Haushaltansätze, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Die Ortsvorsteherin ist Ehrenbeamte auf Zeit, ist ebenso wie die Ortschaftsräte ehrenamtlich tätig, vertritt den Oberbürgermeister und dessen Beigeordnete beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates. Sie kann an den Beratungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen, besitzt dort Rederecht. Im Verhinderungsfall wird sie von ihrem Stellvertreter (z.Z. Herr Hubertus Freiherr von Erffa) vertreten.

Die Beratungen des Ortschaftsrates sind bis auf Ausnahmen öffentlich und werden von der Ortsvorsteherin geleitet. Sie finden mit Ausnahme der Sommermonate monatlich statt. Stadträte, die in der Ortschaft wohnen und nicht Ortschaftsräte sind, können an allen Sitzungen des Ortschaftsrates mit beratender Stimme teilnehmen. Die Tagesordnung der Sitzungen des Ortschaftsrates, die stets eine Bürgerfragestunde einschließt, ist fristgemäß ortsüblich bekannt zu machen (Auen-Kurier, Aushang in den Schaukästen der Ortschaft bzw. Homepage). Der Ortschaftsrat ist Herausgeber des Ortsblattes „Auen-Kurier“. Die Ortsvorsteherin oder von ihr beauftragte Ortschaftsräte führen regelmäßig Sprechstunden für die Einwohner der Ortschaft in ihrem Büro im im Rathaus Lützschena durch (Termine siehe Terminkalender, meistens am 3. Donnerstag im Monat).

Rathaus Lützschena, Am Brunnen 4, 04159 Leipzig

Frau Schulze ist darüber hinaus erreichbar über die E-Mail-Adresse e.-m.schulze@mail.de


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