Am 31.12.2000 tritt die Baumschutzordnung der ehemaligen Gemeinde Lützschena-Stahmeln außer Kraft. Sollte der Leipziger Stadtrat es bis zum 31.12.2000 nicht schaffen, die Leipziger per Beschluß auf unser Gebiet zu erstrecken, gilt unsere solange weiter.
Was ändert sich für uns?
Für den Haus- und Gartenbesitzer sind diese wesentlichen Änderungen einmal zusammengestellt.
Was heißt das für den Lützschenaer und Stahmelner?
Eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes wird schon bei wesentlichen kleineren Bäumen benötigt. Die Verwaltungsgebühr beträgt 50,00 DM und zusätzlich werden pro Baum 25,00 DM Kosten erhoben. Anträge dazu können in der Verwaltungsaußenstelle Lützschena-Stahmeln, Am Brunnen 4 abgeholt werden.
Wer also einen alten dicken, vielleicht schon halb verfaulten Obstbaum besitzt, muß in Zukunft für eine Genehmigung zum Fällen mehr Geld ausgeben, als zum Pflanzen eines neuen. Jeder Grundstücksbesitzer und Gartenfreund könnte bis 31.12.2000 jedoch überlegen, wie er durch Handeln Geld einspart.
Sonja Hottas
Stellv. Ortsvorsteherin
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