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Nachrichten und Mitteilungen der Kirchgemeinde Lützschena


Unsere Gottesdienste (bis zum 17.3. immer in der Schloßkirche)

13.1.10.15 Uhr (mit Kindergottesdienst)
20.l.10.15 Uhr
27.1.10.15 Uhr
3.2.10.15 Uhr (Familiengottesdienst)
10.2.10.15 Uhr

Brot für die Welt

Bis zum 3.2. sammeln wir für Menschen in den Armutsregionen und Katastrophengebieten der Erde. Der gesamte Verwaltungsaufwand dieser deutschlandweiten Hilfsaktion wird aus Kirchensteuermitteln finanziert. Darum kommt jede Spende in voller Höhe zu denen, die Hilfe brauchen.
Im Familiengottesdienst am 3.2. wollen wir unsere Sammelaktion beenden und das Gesamtergebnis bekanntgeben.
Bis Anfang März nehmen wir auch noch ausländische Münzen entgegen, die durch den Euro ersetzt werden. Auch diese Mittel gehen an Brot für die Welt.

Christenlehre

Ab Mittwoch, dem 16.1. beginnt die Christenlehre 15.30 Uhr für die Kleinen (bis 16.20) und 17 Uhr für die Großen (bis 18 Uhr).

Kinderkreis:

5.2. 14.45 Uhr im Kindergarten
15.30 Uhr im Gemeinderaum

Frauenkreis:

Mittwoch, 16.1., 17 Uhr

Bibelkreis

Mittwoch, 23.1., 20 Uhr

Danke

Allen denen, die uns im vergangenen Jahr auf vielfältige weise geholfen haben, ein herzliches Dankeschön. Ihnen und allen Lesern wünsche ich ein behütetes gutes neues Jahr.

Ihr R. Pappe

Öffnungszeiten der Kanzlei

(Schloßweg 4, Tel. 46 19 034)
Montags 15 - 18 Uhr
Mittwochs 16 - 18 Uhr
Unsere Bankverbindungen:
 
            für Spenden und Kirchgeld
            Kto. - Nr. 113 950 0178
            Sparkasse Leipzig, BLZ 8605 5592
 
            Für Friedhofsgebühren
            Kto. - Nr. 103 900 034
            LKG Sachsen, BLZ 8509 5164

Aus Platzgründen(wegen der folgenden notwendigen Mitteilungen zur Währungsumstellung) entfällt die Abschrift aus dem Tagebuch von Pfarrer Reichel.

Änderung der Kirchgeldbeträge und der Friedhofsgebührenordnung
Durch die Währungsumstellung ändern sich ab dem 1.1.2002 die Kirchgeld- und Friedhofsgebührensätze


1.Kirchengeld

Schüler, Auszubildende, Studierende, nicht berufstätige Verheiratete, Soldaten im Grundwehrdienst, Zivildienstleistende, Blinde und Gehörlose sowie Empfänger von Sozialhilfe zahlen mindestens 0,50 Euro monatlich bzw. 6 Euro jährlich.
Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe zahlen mindestens 1 Euro monatlich bzw. 12 Euro jährlich
Berufstätige und Rentner zahlen mindestens 2,50 Euro monatlich bzw. 30 Euro jährlich.

2.Friedhofsgebühren (Auszug)

  1. Nutzungsgebühren für Wahlgrabstellen
  2. Verlängerung des Nutzrechts bei Wahlgrabstätte
    pro Jahr und Stelle   14.32 Euro
  3. Urnengemeischaftsgrab
  4. Friedhofsunterhaltungsgebühr
    pro Grablager und Jahr   10,23 Euro
  5. Urnenbeisetzungsgebühr   139,85 Euro

Den vollständigen Text der Gebührenordnung erhalten Sie im Pfarramt.


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