zurück | Auenkurier Hauptseite | Inhalt dieser Ausgabe

Zur Geschichte von Lützschena-Stahmeln

Lützschenaer Mitteilungen - erstes Gemeindeblatt nach der Wende

Es wurden schon vor 1990 die Forderungen laut, eine Art Gemeindeblatt erscheinen zu lassen, damit die Bürger von Lützschena und Stahmeln mehr Informationen über das, was sie als Gemeindemitglieder betrifft, erhielten und ihre Meinung äußern konnten. Jedoch war dies in dem Kornmandosystem der ehemaligen DDR unerwünscht.

Deshalb wurde ab September 1990 die Gelegenheit am Schopfe gepackt, und die "Lützschenaer Mitteilungen" erschienen. In dem Blatt, nur acht bis zehn Seiten stark, sollte der damalige Bürgermeister, der Gemeinderat und seine Kommissionen "die Lützschenaer über wichtige anstehende Fragen der Gemeinde und das umliegende Territorium informieren" (Zitat nach LM Ausgabe Nr. 1 vom September 1990). Die Bürger sollten ebenfalls einen umfassenden Überblick über die Veränderungen des Ortsbildes erhalten, so zum Beispiel von Gewerbeentwicklungen oder Bautätigkeiten. Ferner war vorgesehen, ökologische, kulturelle und andere Gruppen, Vereinigungen und später Bürgerinitiativen vorzustellen.

Die LM wurden vom damaligen Bürgermeister monatlich herausgegeben, der die Funktion des Blattes als Forum der verschiedenen Fragen des öffentlichen Lebens der Gemeinde in der ersten Ausgabe unterstrich. Zu diesem Zweck rief er alle Bürger auf, sich aktiv mit Vorschlägen, Ideen oder Kritiken am Erscheinungsbild zu beteiligen. Finanziert wurden die LM über eigenwirtschaftliche Mittel, zum Beispiel Anzeigen, Spenden und Zuschüssen der Gemeinde.

Ab Ausgabe Nr.5 vom Januar 1991 bekamen die LM ein neues und professionelleres Layout. Dazu setzte sich ein Entwurf von Heinz Haese durch. Neben dem von ihm gestalteten Schriftkopf fand sich auch das neue Dienstsiegel der Gemeinde, welches in seiner Gestaltung an ein überliefertes anknüpfte.

Alles in allem stellten die "Lützschenaer Mitteilungen" einen ersten und wichtigen Versuch dar, demokratische Mitbestimmungsrechte durchzusetzen und die Bürger aktiv am Gemeindegeschehen teilhaben zu lassen.

Die letzte Ausgabe erschien im April 1992 (Nr. 19), deren Ende aber gleich mit dem Erscheinen des "Auen-Kuriers" ab Mai 1992 abgelöst wurde. Anders als die "Lützschenaer Mitteilungen" wandte sich der "AuenKurier" auch an die Gemeinde Stahmeln, eine ortsinterne Informationsschrift herauszugeben. Somit war der"Auen-Kurier" die erste Zeitung in der Geschichte der Verwaltungsgemeinschaft Lützschena/Stahmeln, der ähnliche Ziele wie die LM hegte, sie jedoch in größerem Umfang realisierte. Über ihn erhalten bis heute über 2500 Haushalte amtliche Bekanntmachungen, Informationen zum Vereinsleben und andere Mitteilungen.

Janine Gaßmann


Aus dem Archiv des Heimatvereins Lützschena-Stahmeln

Branntweinausschank

Nach einer anher gegangenen Verordnung der Königlichen Amtshauptmannschaft hierselbst wünscht das Königliche Ministerium des Inneren davon unterrichtet zu sein, welcher Erfolg die Vorschrift der Verordnung vom 31. Juli 1879 - Gesetz und Verordnungsblatt Seite 313 gehabt, bzw. in welchem Maße eine Verminderung der Schankstätten stattgefunden hat. Sie werden daher hierdurch aufgefordert, unter Benützung des angeschlossenen Formulars bis spätestens zum 1. Juni dfl. Jh. Auskunft darüber zu geben, welche Gastwirtschaften, Schankwirtschaften und Branntweinkleinhandlungen am 31. December 1878 und am 31. December 1885 im Orte vorhanden waren.
Behufs richtiger Ausfüllung dieses Formulares will die Königliche Amtshauptmannschaft nicht unterlassen darauf aufmerksam zu machen, daß die ertheilten Konzessionen zur "Gastwirtschaft" die Erlaubnis zum Branntweinschank, ebenso wie die ertheilten Konzessionen zur " Schankwirtschaft " (sofern diese nicht ausdrücklich lautenden Anschluß des "Branntweinschanks") in sich schließen, und daß Konzessionen zum alleinigen Ausschank von Branntwein (Ziffer 4 des Formulars) nicht ertheilt worden sind.
Daneben ist es dem Königlichen Ministerium des Inneren von Werth, Kenntniß darüber zu erhalten, ob bei Prüfung des Bedürfnisses zur Errichtung einer Schankstätte oder eines Kleinhandels mit Branntwein gg. Seiten der Behörden im Allgemeinen mit Strenge verfahren wird, ob und welche äußeren Anhaltspunkte dieser Ptüfung zu Grunde gelegt werden, und ob etwa in größerem Umfange das Bestreben hervorgetreten ist, die Bestimmungen des Gesetzes und der auf Grund desselben erlassenen Vorschriften durch Bildung von Konsumvereinen, welche den Betrieb geistiger Getränke an ihre Mitglieder und gelegentlich auch an Nichtmitglieder übernehmen, wirkungslos zu machen.
Leipzig, den 27. Februar 1880
Königliche Amtshauptmannschaft
Unterschrift
An den Herrn Gemeindevorstand zu Stahmeln.




zurück | Auenkurier Hauptseite | Inhalt dieser Ausgabe

© 2001 Lützschena-Stahmeln