zurück | Auenkurier Hauptseite | Inhalt dieser Ausgabe

Inhalt und Ergebnis der 19. Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln vom 10. April 2006


Die Ortsvorsteherin, Frau Ziegler, begrüßte die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste zur Ortschaftsratssitzung.
Sie stellte fest, dass der Ortschaftsrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wurde in der vorliegenden Form bestätigt.

Frau Ziegler berichtet über die noch offenen Punkte aus den vorangegangenen Protokollen:

Die Bearbeitung der schriftlichen Einwände betreffs des Fußweges Am Brunnen (Poller) bleibt unter Kontrolle.
Zum Problem der Überpflügung der Feldwege fand eine Beratung beim Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenkataster und EDV, statt. Herr Schneider erstattete darüber Bericht. Als nächsten Schritt wird das Tiefbauamt die Eigentumsverhältnisse prüfen.

Die Problematik Gehwegeverbindung für Rollstuhlfahrer und Mütter mit Kinderwagen zwischen Zum Auwald, Am Brunnen und Gehweg Hallesche Straße (Dönerstand) ist bei den angesprochenen Ämtern weiter in Bearbeitung.

Die Anfrage der Frau Sgaga zur Zuständigkeit des Winterdienstes für den hinteren Teil des Weges zum Lützschenaer Friedhof wurde von der Verwaltungsaußenstelle Böhlitz-Ehrenberg dahingehend beantwortet, dass es sich hier laut Satzung um Anliegerpflichten handelt. Eine Zuständigkeit des Bauhofes bestehe nicht.

Die Fahrspuren auf dem Luppendamm konnten von der Außenstelle Böhlitz-Ehrenberg nach Befragung des zuständigen Bauhofes nicht dessen Mitarbeitern zugeordnet werden. Weiterführende Recherchen ergaben einen eventuellen Zusammenhang mit den bauvorbereitenden Maßnahmen zur Erneuerung des Luppendammes.

Der an der Einmündung des Charlottenweges in den Radefelder Weg durch die Schmelzwasserereignisse beschädigte Gehweg wurde abgesichert. Vom Tiefbauamt wird die Reparatur durch eine Fachfirma nach Freigabe der Haushaltsmittel veranlasst.

Frau Ziegler berichtete zum Problem Wasser auf dem Schulhof Stahmeln. Es wurde nunmehr festgestellt, dass von den Garagen kein Wasser mehr zugeführt wird. Die Pfützen sind grundwasserbedingt und könnten nur durch eine Drainage dauerhaft behoben werden.

Die Sicherung des Geländes des ehemaligen Schießstandes an der Halleschen Straße ist anzumahnen. Eine Antwort auf Beanstandungen liegt vom Amt für Verkehrsplanung vom 20.3. und vom Tiefbauamt vom 27.3.06 vor. Mit einzelnen Punkten ist der Ortschaftsrat nicht zufrieden und einverstanden.

Das Amt für Umweltschutz hat Unterlagen zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt aus der letzter Sitzung des Ortschaftsrates nachgereicht.

Bürgerfragestunde

Frau Rose-Hansen informierte für die Eltern über die bei Renovierungsarbeiten durch die Eltern im Hort hinter Schränken vorgefundene Schutt- und Schmutzablagerungen. Diese wurden durch die Eltern beseitigt. Der Einsatz der Eltern wurde vom Ortschaftsrat lobend hervorgehoben. Fragen, die das Gebäude betreffen, sind an die zuständige Hausverwaltung heranzutragen, deren Adresse dem Aushang im Haus zu entnehmen ist.

Herr Lattig wies auf folgende Dinge hin: Von geschredderten Bäumen am Schrägweg wurde das Material nicht beseitigt. Es erfolgt dieWeitergabeder Information an die Außenstelle der Stadt in Böhlitz-Ehrenberg.

Im Windmühlenweg, in Höhe Grundstück 14a, ist eine Fahrbahnabsenkung im Anschluss an eine nach Baumassnahmen verschlossene Stelle zu beobachten. Es erfolgt ebenfalls die Weitergabe an die Außenstelle.

Das Wartehäuschen an der Straßenbahnhaltestelle Hänichen/ Bismarckturm wurde abgerissen. Was wird dort nun? Diese Frage wird an die Leipziger Verkehrsbetriebe weitergeleitet.

Der Zustand des Gehweges (Absenkung) im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Lützschena (Nordseite) ist im Hinblick auf winterliche Eisbildung gefährlich. Dies wurde durch den Ortschaftsrat bereits dem Tiefbauamt gemeldet. Dieses jedoch schätzt die Situation nicht so ein, wie Ortschaftsrat und Bürger des Ortes.

Information des städtischen Tiefbauamtes zum städtebaulichen Vertrag im B-Plangebiet Nr. 255 , "Wohnen an der alten Mühle Hänichen"

Frau Biermeier vom Tiefbauamt, Abteilung Verträge, informierte über die Grundzüge und Inhalte des Vertrages. Er beinhaltet die Übertragung der Realisierung der Straßenerschließung und der grünordnerischen Festlegungen.
Der Vertrag sieht drei Abschnitte vor:
1. Haupterschließungsstraße
2. private Stichwege
3. Grünordnung
Der Vertrag ist noch nicht wirksam, da die vereinbarten Sicherheitsleistungen bisher nicht erbracht sind. Ohne wirksamen Vertrag werde jedoch keine Baugenehmigungen erteilt. Die derzeitigen Aktivitäten auf dem Baufeld sind vorbereitende Maßnahmen.

Vorinformation zum 1. Bauabschnitt der Erneuerung der Gehwege in der Gartenstadt. Vorstellung der Vorplanung durch das Tiefbauamt.

Ausführender war hier Dr. Brüsewitz vom Tiefbauamt.
In der Haushaltposition Straßenbau in den Ortsteilen, kommen für Lützschena-Stahmeln ca. 48 T_ in Ansatz. Aus der Prioritätenliste der Ortschaft bot sich für diesen Finanz-Umfang ein 1. Abschnitt zur Erneuerung beziehungsweise Instandsetzung der Gehwege in der Gartenstadt von Lützschena an.
Nach einer Begehung durch das Tiefbauamt unter Beteiligung des Ortschaftsrates resultiert als Bauabschnitt der Radefelder Weg zwischen Kleiner Poetenweg und Charlottenweg.

Die Straße ist hier ca. 8 m breit und wird im Bereich der Bäume auf 6,20 m reduziert. Entsprechend sieht die Planung für die auszuführenden Arbeiten vor:
-Die in die Fahrbahn wachsenden Bäume sollen durch drei etwa 1,80 m breite Baumscheiben geschützt werden.
-Die Bordsteine und das vorhandene Mosaikpflaster werden zum Teil wiederverwendet.
-Auf der Ostseite werden die Gehwegplatten entfernt und durch Pflaster ersetzt. Die Bäume bekommen größere Baumscheiben aus sandgeschlämmter Schotterdecke.
-Auf der Westseite wird wieder Mosaiksteinpflaster verlegt.
-An den Bordsteinen erfolgt ein 20 B30 cm breiter Eingriff in die Straße. Das ist jedoch nicht als Straßenbau zu betrachten.
-An der Straße sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
-Die Grundstückszufahrten erhalten einen 50 cm tiefen und die Gehwege 20 cm tiefen Unterbau.
-Der Bau ist für 2006 vorgesehen, kann aber wegen des noch nicht bestätigten Haushaltplanes und der sich dann anschließenden Terminabfolge für Ausschreibung und Vergabe noch nicht näher terminisiert werden.
-Es wird eine Anliegerbeteiligung erfolgen müssen. Für die Anliegerstraße sieht die Satzung 75% Beteiligung vor.
Eine Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt Nr. 26/2005. Das Anliegerbeteiligungsverfahren ist für Ende Mai, Anfang Juni, vorgesehen.
-Es sind ca. 15 Grundstücke betroffen. Eine erste Kostenschätzung beläuft sich auf 47.000 €. Aus dem Ortschaftsrat wurde kritisiert, dass damit nur ca. 12.000 € aus dem städtischen Haushalt gegenüber den zugesagten 48.000 € ausgegeben werden.
Herr Dr. Brüsewitz erklärte dies mit der Vorfinanzierung der Gesamtmittel durch die Stadt Leipzig. Auf Nachfrage erklärt Herr Dr. Brüsewitz, dass die Pflicht zur Erhebung der Ausbaubeiträge besteht, jedoch nur umlagefähige Kosten in Ansatz gebracht werden können. Der Ortschaftsrat sprach sich im Interesse der Anlieger für eine kostengünstige Herstellung aus. Dies wird für die vorgestellte Variante bestätigt.

Information zum Antrag auf Eröffnung eines Bebauungs-Plan- Aufstellungsverfahrens "Alte Maltuchfabrik" und Bürgerinformation dazu durch den Vorhabensträger.

Im Rahmen der Ortschaftsratssitzung erfolgte durch den Vorhabensträger eine Bürgerinformation. Die erforderliche Niederschrift wird durch ihn gefertigt. Für den Ortschaftsrat hatte der Tagesordnungspunkt einen rein informativen Charakter.
Berichterstatter waren Herr Koppe als Eigentümer und Herr Dr. Paatz als Planer.
Auf dem Gelände der ehemaligen Maltuchfabrik beabsichtigt der Eigentümer einen Wohn- und Geschäftssitz zu vereinen. Es ist teilweise die Nutzung vorhandener Baulichkeiten als auch Neubau vorgesehen. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, ist ein vorhabensbezogener Bebauungs-Plan erforderlich.
Der Ortschaftsrat steht dem Vorhaben prinzipiell aufgeschlossen gegenüber, da hier ein Schandfleck im Ortsbild beseitigt wird. Der Ortschaftsrat nahm den Antrag zur Kenntnis.

Vorhabensbezogener Bebauungsplan Plan Nr. 298 "Wohnanlage am Russischen Garten"; Durchführung der öffentlichen Auslegung im vereinfachten Verfahren

Vortragender war Herr Rach vom Stadtplanungsamt.
Er übergab eine Tischvorlage mit der Kurzfassung der planungsrelevanten Fakten und trug weitere Erläuterungen vor. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren, d.h. öffentliche Auslegung (19.04.2006 B 18.05.2006) und Beteiligung der Behörden und der TÖB erfolgen parallel.
-Der städtebauliche Entwurf findet sich prinzipiell im B-Plan mit anderen Planzeichen wieder.
-Festgesetzt sind z.B. Satteldächer mit 30E B 50E Neigung und < 0,8 m Überstand, rote Eindeckungen, weiße Fassaden. Der Ortschaftsrat nahm die Informationen zur Kenntnis. Hinweise und Anregungen von Betroffenen sind im Rahmen der Auslegung möglich.

Informationen durch die Ortsvorsteherin:

-Die Luppenbrücke im Zuge Am Pfingstanger ist ausgebessert, sie bekommt voraussichtlich im Juli / August eine neue Fahrbahndecke. Die Vorstellung des Projektes erfolgt in der Juni-Sitzung des Ortschaftsrates.
-Zum Thälmann-Denkmal in Lützschena bittet das Kulturamt den Ortschaftsrat um Hinweise zur weiteren Verfahrensweise im Umgang mit dem Denkmal. Die Ortschaftsräte wurden zur Meinungsbildung in ihren Fraktionen aufgefordert. CDie Grundschule Stahmeln ist Landessieger bei der Sammlung von "Umweltpunkten" geworden und hat 1000.- _ Preisgeld erhalten.
-Das Sport- und Bäderamt fordert zur Zuarbeit für den Haushaltsplan 2007 auf.
Eine Meldung ist durch den Ortschaftsrat nicht sinnvoll.

 


zurück | Auenkurier Hauptseite | Seitenanfang

© 2006 Lützschena-Stahmeln